Kremser IMC-Mordversuchsprozess: Richter-Senat hebt Wahrspruch der Geschworenen auf.

Es ist eine wilde, aufregende Zeit, man ist jung, fühlt sich unbesiegbar und lässt keine Nacht zum Feiern aus. Egal, ob man in Italien, Frankreich, Dublin oder in Krems stationiert ist. Als Erasmus-Austauschstudent, weit weg von der Heimat und auf der Suche nach Liebe, Exzess und Grenzenüberschreitung. Nicht immer endet dieser Selbstfindungstrip so harmlos wie mit dem Verschlafen einer Prüfung, einem kapitalen Vollrausch oder einer Knöchelüberdehnung. Wir brauchen nicht zu Amanda Knox und ihrem Freund Raffaele Sollecito blicken, die während eines Erasmus-Aufenthaltes in Perugia verdächtigt wurden (und werden), eine Studentenkollegin bei einem außer Kontrolle geratenen Sexspielchen getötet zu haben.

 

Verschärft im wahrsten Sinne des Worte sind auch die Fronten im kleinen Städtchen Krems an der wunderschönen Donau. Ein 24jähriger deutsche Austauschstudent soll um 4 Uhr früh mittel- bis schwer alkoholisiert einen 20jährigen Eggenburger über das 98 cm hohe Brückengeländer der Wiener Brücke gestoßen haben. Rund um diese Tathandlung gibt es noch drei weitere Beteiligte, auf der einen Seite der deutsche Freund des Täters, der während der Tat im Raufhandel mit einem Freund des Opfers war, und ein weiterer Freund des Opfers. Alle fünf: (IMC)-Studenten, zuvor feiernd und trinkend in der Kremser Studentenkneipe Q-Stall, teilweise randalierend und streitend – das Aggressionspotential des Alkohols ist nicht zu unterschätzen. Und dürfte bei den 5 "Party-Boys" wohl nie wieder aus ihren Gehirnen verschwinden.

 

Denn jetzt stehen sie im Kremser Schwurgerichtssaal und müssen ihre Sicht der Dinge darlegen, der Täter, angeklagt des versuchten Mordes, das Opfer (das trotz des 6 m-"Flugs" in die Krems ziemlich glimpflich davonkam), 3 anwesende Zeugen. Auch von spanischen IMC-Studentinnen, die während des Tatgeschehens unter der Brücke unterwegs waren, ist die Rede. Der Täter sitzt bereits seit 6 Monaten in Untersuchungshaft und steht vor der Entscheidung seines Lebens. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht sogar lebenslange Haft. Eine Tatqualifikation, die übrigens jeder der Parteien – mit Ausnahme der Staatsanwältin – als überzogen bezeichnet.

 

Der geniale Verteidiger Erich Gemeiner, bekannt durch den U-Bahn-Fall in Wien (der mit einer milden Strafe von 1 Jahr bedingt für den Stoßer endete) – kann dem nichts abgewinnen, er spricht von einer Situation im Nebel und im Alkoholdunst, an die sich keiner der Beteiligten mehr erinnern könne, und fordert den Freispruch des Angeklagten. Es gebe kein Motiv für einen vorsätzlichen Mord, der Hergang ist komplett unklar, und es gelte der eherne Grundsatz "In Dubio Pro Reo" – Im Zweifel für den Angeklagten.

 

Seine und die Argumentation seines Mannheimer Co-Anwaltes Ekkart Hinney überzeugen auch die acht Geschworenen aus dem (einfachen) Volk. Einstimmig lassen sie den Mordversuch und die absichtliche schwere Körperverletzung fallen, auch die schwere Körperverletzung findet keine Mehrheit (3 Ja, 5 Nein). 5 Geschworene allerdings subsumieren den Stoß von der Brücke als "fahrlässige schwere Körperverletzung", Höchststrafe 6 Monate Haft. Damit würde der 24jährige Deutsche nach 6 Monaten Inhaftierung als freier Mann das Gefängnis verlassen, seine Zukunft würde ihm wieder offen stehen. Die Angehörigen und Freunde, weit angereist aus Deutschland und am Ende ihrer Kraft, jubeln bereits und haben Tränen in den Augen. Da kommen plötzlich zwei Sätze aus dem Mund der Richtersenats-Vorsitzenden Susanne Daniel: Der Wahrspruch der Geschworenen ist wegen Tat- und Rechtsirrtums ausgesetzt. Die Verhandlung ist geschlossen.

 

Entsetzen bei den Angehörigen, Fassungslosigkeit bei den Verteidigern und auch beim Publikum um 22 Uhr im Schwurgerichtssaal. Die beiden anwesenden Journalisten vom ORF und vom Kurier – der Rest der Lokalpresse begleitet lieber die Sozi-"Granden" Resch, Hosek und Sacher durchs Volksfestgelände - bemühen sich um ein Gespräch mit den Richterinnen, deren Kommunikationspolitik noch skandalöser ist als die Alkoholexzesse ihres noch immer im Amt befindlichen Gerichtspräsidenten. Fakt ist: Die Aussetzung eines Wahrspruchs, die nicht begründet werden muss, ist rechtlich möglich, wenn Diskrepanzen zwischen der (geheimen) Niederschrift und dem Urteil der Geschworenen vorliegen, sie kommt aber de facto kaum vor (was sogar in den StPO-Kommentaren steht) und ist eigentlich eine Außerkraftsetzung der (ohnehin fragwürdigen) Laiengerichtsbarkeit.

 

Für den Angeklagten ist dieser Akt des Dreirichterinnen-Senats, der schon während der Verhandlung die beiden deutschen Studenten mit diversen Aussagen diskreditiert hat, eine Tragödie. Die Verhandlung muss wiederholt werden, an einem anderen Gerichtsort, festgelegt durch den OGH. Und er muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben, auch das ein Akt der Willkür. Denn als einziger noch wirksamer Haftgrund gilt die Fluchtgefahr, und wohin will ein 24jähriger Student flüchten ? Nach Moskau, zu Edward Snowden. Ähnlich gefährlich dürfte der Deutsche auch auf die Frauentruppe des Kremser Landesgerichtes wirken. Eine Schande für den Rechtsstaat. Glück hat der Deutsche allerdings mit dem brillanten deutsch-österreichischen Verteidiger-Team. Weniger Glück hat er mit den deutschen Medien und der deutschen Botschaft. Warum gibt es von denen keinen Aufschrei gegen die skandalöse Justizpolitik in Österreich ?

Kommentare: 1 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Marie H. (Sonntag, 29 September 2013 21:00)

    Ein brillant geschriebener Artikel, der den Fall auf den Punkt bringt und sicher aus so manchem Herzen spricht.
    Wäre die Angelegenheit für den Jungen nicht so tragisch, wäre sie wahrlich zum Lachen. Die österreichische Justiz ist nicht ernst zu nehmen und weiß es unterbewusst wohl längst selbst... wenn man dem Zirkus der sich hinter diesen Mauern abspielt eine Weile zusieht, die Entscheidungen betrachtet und mit welch tragischer Komik sich auf diesem Gerichtsflur begegnet wird, möchte man den Staub von den Klinken dieses Gebäudes pusten und die Damen und Herren daran erinnern, was sie zu Beginn ihrer Berufskarriere einmal für einen Eid geleistet haben... Dass dies bei der Mehrheit der Herrschaften über 20-30 Jahre her ist, entschuldigt ihre Verblendung und Sensationsgeilheit in meinen Augen nicht.