Abschaffung der ORF-Rundfunkgebühren

US-Serien-Trash, Volksmusik-Dudelei weit über der Schmerzgrenze, grottenschlechte Casting-Shows, Dancing Stars, Assinger-Millionenshows, sündteure Sport-Übertra-gungen (die man über Privat-Sender gratis empfangen könnte), Landeshauptmann-TV in den Regionalfenstern,... Der Marktanteil des ORF sinkt (zu Recht) immer tiefer und betrug im November 2013 nur mehr 32,5 % (ORF 1: 11,6 %, ORF 2: 20,9 %). Aber auch dann, wenn man auf die Sendungen des "Staatsfunks" dankend verzichten will, muss man Rundfunkgebühren zahlen, wenn im Haushalt eine betriebsbereite Radio- und Fernseheinrichtung steht.

 

Die jährliche Zwangsabgabe beträgt – für niederösterreichische Bürger - 24,08 Euro monatlich, jährlich ganze 288,96 Euro. Von dieser Abgabe fließt übrigens gar nicht der ganze Teil Richtung ORF. "Nur" 16,16 Euro sind als "Programmentgelt" für den ORF vorgesehen, was um die 600 Millionen Euro pro Jahr(= ca. 60 % der ORF-Einnahmen) ausmacht. (Anm.: Dazu kommen ins ORF-Budget noch ca. 25 % Einnahmen aus den gesetzlich limitierten Werbezeiten und sonstige Erlöse.)

 

Der Rest der Zwangsabgabe geht ans Finanzministerium (Radiogebühr 0,36 Euro, Fernsehgebühr 1,16 Euro, Umsatzsteuer 1,62), an den Bund (Kunstförderungsbeitrag 0,48 Euro) und an das Land (Landesabgabe).

 

Vor allem letzterer Anteil ist heftig umstritten, da Höhe und Verwendungszweck der Landesabgabe durch die Länder selbst bestimmt werden können. Sie dient also vor allem der rustikalen Selbstbeweihräucherung der Landesfürsten. Oberösterreich oder Vorarlberg sind hier Vorreiter, sie heben keine Landesabgabe ein, wodurch sich der monatliche Gebührenbetrag auf 19,78 Euro reduziert. Von einem Gleichheitsgrundsatz also keine Spur in Österreich.

 

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz (der bei einem Jahresgehalt von ca. 350.000 Euro mehr verdient als der Bundespräsident) spricht sich sogar für eine Haushaltsabgabe aus, bei der unabhängig vom Besitz eines Rundfunkgerätes eine Zwangsabgabe zu leisten ist. Dem ist mit aller Vehemenz entgegenzutreten. Vielmehr sollte so schnell wie möglich eine Volksabstimmung über die ORF-Zwangsgebühren initiiert werden.

 

Der ORF der Zukunft sollte aus dem normalen Budget finanziert werden und dabei auch seinem gesetzlichen Auftrag bezüglich Information, Bildung, Kultur, Sport und Unterhaltung nachkommen. Das parteipolitische Management muss seinen Hut nehmen, die Gagen der neuen unabhängigen Chefs sollten mit dem Gehalt des Bundeskanzlers gedeckelt werden, im Gegenzug dazu sind die Honorare der vielen freien ORF-Mitarbeiter, die trotz akademischer Ausbildung teilweise mit 1000 Euro brutto monatlich auskommen müssen, erheblich zu erhöhen.

 

EIN öffentlichrechtlicher Programmkanal ist ausreichend, ORF 2 sollte privatisiert werden, das internationale Unterhaltungsangebot kann von jedem Privatsender besser und budgetschonender angeboten werden. Wobei man vor ATV, Puls 4 und Servus TV den Hut ziehen muss: Sie haben trotz geringer Subventionen (2013: 18 Millionen Euro für ALLE Sender) mit bestimmten Polit-, Talk- und Entertainmentformaten dem ORF schon längst den Rang abgelaufen.

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:56)

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