Wertanpassung der sozialen Transferleistungen an die Inflation !

1,4 Millionen Österreicher leben an der Armutsgrenze, die Arbeitslosigkeit erreicht stetig neue Rekordwerte. Und gleichzeitig steigen Lebenserhaltungskosten, Preise, Mieten und Gebühren aller Art. Während aber vor allem staatliche und kommunale Gebühren gesetzlich an diverse Indices wie dem Verbraucherpreisindex oder die Inflationsrate gekoppelt sind, wird dies bei sozialen Transferleistungen an Familien, Studenten und Bedürftige verweigert, was die soziale Not noch größer macht.

 

Die Familienbeihilfe beispielsweise wurde seit dem Jahr 2000 nicht mehr an die Inflation angepasst, wodurch es zu einem Wertverlust von mehr als 33 % kam. Auch das Kinderbetreuungsgeld wurde seit 2002 nicht mehr valorisiert. Österreich ist damit laut einer aktuellen OECD-Studie auf den 16. Platz von 33 gereihten Staaten zurückgerutscht.

 

Auch das Pflegegeld, das seit dem Jahr 1993 an pflegebedürftige Personen ausgezahlt wird, hat seit seinem Einführungsjahr inflationsbedingt fast 30 Prozent seines Wertes verloren. In der Pflegestufe 3 (mit mehr als 160 Stunden Pflegebedarf) bedeutet dies einen jährlichen Wertverlust von 1513,44 Euro.

 

Der Staat hat die Verpflichtung, sich um Familien, Kinder und Pflegebedürftige zu kümmern und hier klare Präferenzen vorzunehmen. So sollten jegliche soziale Transferleistungen gesetzlich an die Inflationsrate gekoppelt werden. Am Geld sollte es nicht scheitern. So wies der Familienlastenausgleichsfonds, aus dem die Familenbeihilfe bezahlt wird, im Jahre 2012 sogar einen klaren Überschuss von 183 Millionen Euro auf...

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 10:58)

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