Schweizer Volksabstimmung Initialzündung für direkte Demokratie in Österreich ?!

Es gibt wohl kaum ein demokratisches Land in Europa, in dem das Volk so wenig an der politischen Willensbildung teilhaben kann wie in Österreich. Alle 5 Jahre – die Verlängerung um 1 Jahr ist schon demokratiepolitisch bedenklich – wählen die Bürger einen Nationalrat, der trotz massiver Stimmenverluste der Altparteien immer wieder in eine rot-schwarze Koalition mündet, die für Stillstand und Null Innovationskraft in Österreich sorgt. Zwischendurch finden Landtags- und Gemeinderatswahlen statt, wo man meist, ohne nachzudenken, selbstverherrlichende Landesfürsten wählt (obwohl die gar nicht zur Wahl stehen) oder Freunde und Bekannte in Gemeinderatssitze hievt. Sofern diese von den Parteien auf wählbarer Stelle in meist autoritär verordneter Weise gereiht wurden.

 

Verfassungstheoretiker finden im B-VG auch Formen direkter Demokratie, die Volksabstimmung, bisher zweimal abgehalten (obligatorisch beim EU-Beitritt und freiwillig beim AKW Zwentendorf), eine rechtlich nicht bindende Volksbefragung - die erste fand vor 1 Jahr mit Thema Wehrpflicht statt – und das Volksbegehren. In Österreich wurden bis dato 37 Volksbegehren eingeleitet, von denen 32 die notwendige 100.000-Unterschriften-Latte überschritten. Dies hat aber nur zur Folge, dass das Begehren im Nationalrat behandelt wird. Vermutlich sogar vor halb-leerem Plenum.

 

Anders in der Schweiz: Dort existiert seit dem 19. (!) Jahrhundert die sogenannte Eidgenössische Volksinitiative. Sammelt eine Organisation, eine Bewegung oder auch eine Partei innerhalb von einer Frist von 18 Monaten mehr als 100.000 Unterschriften, dann muss zu diesem Thema eine verpflichtende Volksabstimmung abgehalten werden. So wie letzten Sonntag, als die Schweizer Bevölkerung gegen eine Massenzuwanderung und für die Einführung von Ausländer-Kontigenten votierte. Liegt wie im aktuellen Fall eine doppelte Mehrheit, d. h. sowohl nach den Stimmen ("Volksmehr") als auch nach den Kantonen ("Ständemehr") vor, dann ist die Bundesregierung – sie heißt in der Schweiz "Bundesrat" – verpflichtet, dieses Ergebnis umzusetzen und somit dem Willen des Volkes zu entsprechen.

 

In Österreich handeln die gewählten (!) Mandatare entgegen den Wünschen und Wertvorstellungen der Österreicher. Der ESM-Vertrag, aufgrund dessen wir Milliarden Euro Richtung EU-Pleitestaaten schicken und (derzeit) für eine Summe von 19,5 Milliarden Euro haften, fand zwar bei SPÖ, ÖVP und den Grünen eine (skandalöse) Mehrheit, das Volk hätte diesem mehr als gewagten Finanz-Experiment auf Kosten der Österreicher garantiert eine Absage erteilt.

 

Und die Themenvielfalt für derartige Volksabstimmungen (wie sie in der Schweiz 3-4 mal im Jahr stattfinden) ist vielfältig: Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren, Rauchverbot, auch bei uns das Thema Massenzuwanderung (netto 44.000 pro Jahr) und Öffnung des Arbeitsmarktes, Gehaltsbeschränkungen für Manager in öffentlichen Unternehmen, die Bedeutung des Wissenschaftsministeriums oder die Schließung von Polizeidienststellen als (Un)-Sicherheitsstrategie der Zukunft. Alles natürlich unter dem sicheren Deckmantel der Grund- und Freiheitsrechte.

 

Eigentlich sollten die rot-schwarzen Mainstream-Parteien bei Einführung der Direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild nichts zu befürchten haben. Oder drückt sie das schlechte Gewissen so stark, weil für sie die Präambel der Verfassung ("Das Recht geht vom Volk aus") de facto nicht mehr ist als Schall und Rauch ?

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:00)

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