Wer Europa verändern will, muss zur Wahl gehen !

Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied, 1996 fanden auch in der Alpenrepublik die ersten Wahlen zum europäischen Parlament statt, damals noch mit einer Wahlbeteiligung von über 67 %, die 2014 bei weitem nicht erwartet wird. Und das, obwohl die EU-Wahlen eine größere Bedeutung haben als die regionalen Wahlen, werden doch ca. 80 % der Gesetze – in Form von Verordnungen und Richtlinien – in der EU beschlossen.

 

Die Kompetenzen des EP haben sich seit seiner Gründung 1979 stetig erweitert, seit dem Vertrag von Maastricht 1992 existiert das sogenannte "Mitentscheidungsverfahren", aufgrund dessen der Rat, vertreten durch die Fachminister der Mitgliedstaaten, und das EP Gesetze auf Vorschlag der Kommission beschließen. Das alleinige Initiativrecht hat derzeit noch die Kommission, in der je ein Vertreter jedes Mitgliedstaates sitzt. Allerdings kann das Parlament die Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Bei Säumigkeit innerhalb von 3 Monaten muss die Kommission dazu eine Stellungnahme abgeben.

 

Das Parlament segnet weiters den Haushalt der EU ab, muss bei Vertragsänderungen zustimmen und kann auch den Beitritt eines neuen EU-Mitgliedstaates ablehnen. Wie in einem innerstaatlichen Parlament hat das EP auch Kontrollrechte gegenüber der "Exekutive", der Kommission. Dazu gehören Anfragen, die Einberufung von Untersuchungsausschüssen oder eine Klage beim Europäischen Gerichtshof.

 

Das EP wählt – mit absoluter Mehrheit - auf Vorschlag des Europäischen Rates den Kommissionspräsidenten. Der Europäischer Rat, das Kollegium der Regierungschefs, nominiert diesen mit qualifizierter Mehrheit unter Berücksichtigung der Ergebnisse der EU-Wahlen. Schulz, Juncker & Co. werden zwar als Spitzenkandidaten der Fraktionen präsentiert, rechtlich bindend ist deren Wahl nicht. Nach der Wahl des Kommissionspräsidenten werden Hearings der vom Rat nominierten Kommissare abgehalten, das EP muss die Kommission als Ganze bestätigen. Per Misstrauensvotum kann diese mit einer Zweidrittelmehrheit abgesetzt werden.

 

In besonderer Kritik steht derzeit der "Wanderzirkus" des Parlaments zwischen Brüssel, Strassburg (dem Plenar-Sitz des EP) und Luxemburg. Eine Festlegung auf einen Standort ist nur bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig, was derzeit am Veto Frankreichs scheitert.

 

Wie im österreichischen Nationalrat schließen sich die 751 Vertreter des EP zu Fraktionen zusammen. Voraussetzung dazu sind 25 Abgeordnete aus 7 verschiedenen Mitgliedstaaten. Die derzeit führenden Fraktionen sind die EVP (273 Vertreter), die Sozialdemokraten (196) und die liberale ALDE-Fraktion (83), die allesamt mit starken Stimmenverlusten zu rechnen haben. Erwartet wird die Bildung einer "nationalen" Fraktion u.a. mit dem Front National, der FPÖ und der Lega Nord, die laut Umfragen derzeit auf dem 3. Platz liegt. Österreich ist – aufgrund des degressiv-proportionalen Systems – mit 18 Mitgliedern vertreten, das zehnmal so große Deutschland mit 96.

 

Wer bei uns in das EP einziehen wird und die österreichischen Interessen in der EU vertreten will, das entscheiden die Wähler am 25. Mai. Wie wichtig die Aktivititäten des EP sind, zeigte sich zuletzt durch die Ablehnung der Saatgutverordnung, des Produktpiraterie-Handelsabkommens ACTA oder der Beibehaltung der Netzneutralität. Daher unbedingt zur Wahl gehen und eine Stimme abgeben...

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:03)

    1