Was ist ein Initiativantrag ? – Direkte Demokratie in Krems.

Der Bürger hat immer Recht. Solange er Recht haben darf. Und das wird ihm gerade in Niederösterreich, dem letzten Bundesland mit einem "Landeskaiser" an der Spitze, nicht gerade leicht gemacht. Einige Instrumente gibt es aber doch, und so gibt es beispielsweise in Statutarstädten wie Krems die Möglichkeit, einen sogenannten Initiativantrag zu stellen.

 

Ist ein Bürger zum Beispiel der Meinung, die Grüne Zone müsse abgeschafft, eine neue Buslinie eingerichtet oder umstrittene Bauprojekte sollten einer verbindlichen Bürgerbefragung unterzogen werden, dann muss der Aktivist dazu eine Unterschriftenaktion starten. Die Unterstützer müssen dabei Name und Adresse abgeben und ihre Unterschrift abgeben. Teilnahmeberechtigt sind bei einem Kremser Initiativantrag "alle wahlberechtigten Stadtbürger" mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wachaumetropole.

 

Der Initiativantrag muss von mindestens so vielen Stadtbürgern unterstützt werden, als bei der letzten Gemeinderatswahl Stimmen für die Erlangung EINES Gemeinderatsmandates notwendig waren. Das sind derzeit so um die 350 Stimmen. Ist dieses Erfordernis erfüllt, dann muss dieser Initiativantrag in der nächsten Sitzung des Gemeinderates behandelt werden.

 

Unterstützen mehr als 10 % aller wahlberechtigten Stadtbürger einen Initiativantrag auf Anordnung einer Bürgerbefragung – das sind derzeit ca. 2300 – dann MUSS der Gemeinderat eine diesbezügliche Volksbefragung anordnen.

 

Ein schwieriges Unterfangen, da die Unterschriften – obwohl wir im 21. Jahrhundert leben – noch immer schriftlich eingeholt werden müssen und es rechtlich noch keine Möglichkeit gibt, per Internet-Petitionen die notwendigen Unterstützungserklärungen zu sammeln. Das ist allerdings hoffentlich nur mehr eine Frage der Zeit...