Rekordarbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise und immer mehr Armutsgefährdete in Österreich. Betroffen sind davon auch Kinder und Jugendliche. Laut eines aktuellen Berichts zur Lage der Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich sind 124.000 Kinder und Jugendliche manifest arm, weitere 150.000 von Armut bedroht.
In vielen Fällen sind auch die Elternteile schuld, indem sie den gesetzlichen Kindes-Unterhalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig überweisen. Um Härtefälle zu vermeiden, wurde deswegen der sogenannte Unterhaltsvorschuss eingeführt. Gemäß UVG haben minderjährige Kinder dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch besteht.
Im Jahre 2014 stiegen laut einer Beantwortung einer Anfrage von NR Edith Mühlberghuber durch den Justizminister die Unterhaltsvorschuss-Beiträge des Staates von 90 auf über 99 Millionen Euro. Auf insgesamt 37.812 österreichische Kinder entfallen dabei 90,5 Millionen Euro, der Rest auf 2.536 Kinder aus EU-Staaten (5,4) und 1.724 Kinder aus Drittstaaten (3,4), die aufgrund völkerrechtlicher Verträge ebenfalls anspruchsberechtigt sind.
Ausbezahlt wird der Unterhaltsvorschuss nach einem Antrag der bezugsberechtigten Person vom Oberlandesgericht, das allerdings einen Rückforderungsanspruch gegen den säumigen Unterhaltsschuldner hat. Die Rückzahlungsquote liegt derzeit schwankend zwischen 50 und 60 %, im Jahre 2014 gingen Rückzahlungen von 60,2 Millionen Euro ein, der Großteil von österreichischen Elternteilen (57,2).
Kritik am System des Unterhaltsvorschusses kommt von den Gerichten und den Rechtsanwälten. Dieser werde derzeit nur Minderjährigen gewährt. Ein Problem auch insofern, als die Volljährigkeit erst kürzlich von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt wurde. Außerdem sei der Unterhaltsvorschuss an das Vorliegen eines Unterhaltstitels geknüpft. Immerhin wurden im Jahr 2015 die Beträge vom Justizministerium erhöht. Dies gilt sowohl für die festen Beträge als auch für den Höchstbetrag, der nunmehr bei 560,60 Euro monatlich liegt.
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tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:27)
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