Anspruch auf Grundversorgung haben in der Regel Asylwerber (solange das Verfahren läuft), Asylberechtigte während der ersten 4 Monate nach der Asylgewährung und Personen, die aus rechtlichen bzw. faktischen Gründen nicht abschiebbar sind, solange diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Geregelt ist die bundeseinheitliche Grundversorgung in der sogenannten Grundversorgungsvereinbarung, die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen wird. Die Grundversorgung umfasst die Verpflegung, Unterbringung und andere Versorgungsleistungen wie Krankenversicherung, Beratung, Bekleidung oder Schulbedarf.
Der Bund leistet dabei 60 %, die Länder 40 % der Gesamtkosten. Dauert das Asylverfahren länger als 12 Monate, dann ist der Bund der alleinige Kostenträger.
Im Rahmen der Plenarsitzungen im Dezember beschloss der Nationalrat eine Erhöhung diverser Kostenhöchstsätze gemäß Art 9 der Grundversorgungsvereinbarung. So wurde der Tagsatz für die Verpflegung und Unterbringung von Asylwerbern in organisierten Unterkünften – laut Innenministerium der Regelfall - auf 21 Euro erhöht, jener für unbegleitete Minderjährige in Wohngruppen von 77 auf 95 Euro pro Tag. Der Mietzuschuss für Familien steigt um 80 Euro und beträgt ab 1. Jänner maximal 320 Euro monatlich. Das Taschengeld für Asylwerber bleibt mit 40 Euro pro Monat allerdings unverändert.
Kritisch die Reaktionen der Opposition auf diese Regierungsvorlage: Die Grünen forderten eine Anhebung des Tagessatzes für unbegleitete Minderjährige auf das Niveau der österreichischen Kinderhilfe von 120 Euro. Die FPÖ dagegen verlangte schnellere Asylverfahren und eine hoheitliche Organisation der Grundversorgung. NGO´s, diverse Vereine und Private sollten sich nicht auf Kosten der Steuerzahler eine goldene Nase verdienen.
Derzeit befinden sich ca. 73.000 Asylwerber in Grundversorgung. Die Kosten für die Grundversorgung werden 2015 auf ca. 400 Millionen Euro geschätzt.
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tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:38)
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