Asyl-Chaos: Innenministerium hat keine Daten über nicht rückführbare Flüchtlinge.

Ca. 90.000 Asylanträge wurden im Jahr 2015 eingebracht. Wie diese Verfahren entschieden werden, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren weisen. Das Innenministerium auf jeden Fall schätzt laut einem aktuellen „Presse“-Artikel, dass nur ca. 10 % dieser Asylwerber das Land verlassen werden.

 

Darunter werden sich auch viele befinden, die einen rechtskräftigen negativen Asylbescheid in Händen halten, aber de facto nicht abgeschoben werden können. Und jetzt kommt der Clou der Sache: Die rot-schwarze Bundesregierung weiß gar nicht, wieviele nicht rückführbare Personen sich aktuell in Österreich aufhalten. Das geht eindeutig aus einer Beantwortung einer Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Edith Mühlberghuber durch das Innenministerium hervor.

 

Aufgrund der Rechtslage müsste jeder Flüchtling, der keine Asylberechtigung, keinen subsidiären Schutz oder kein humanitäres Bleiberecht erhält, sofort abgeschoben werden. In vielen Fällen ist dies allerdings nicht möglich. Einer der Gründe ist das Fehlen sogenannter Rückführungsabkommen.

 

Man unterscheidet hier zwischen EU- und bilateralen Rückübernahmeabkommen. Letztere hat Österreich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und mit Kosovo, Nigeria und Tunesien abgeschlossen. Verhandlungen werden seitens der EU-Kommission derzeit geführt mit Algerien, Belarus, China, Marokko und Tunesien.

 

Bestehen keine Rückführungsabkommen, dann wird es – Freiwilligkeit ausgenommen – schwierig, den Flüchtling in sein Heimatland zurück zu transportieren. So gibt es zahlreiche Fälle, in denen der mutmaßliche Herkunftsstaat sich weigert, den Flüchtling als seinen Staatsangehörigen anzuerkennen bzw. ein Heimreisezertifikat auszustellen. Oder der Asylwerber hat keine Dokumente bei sich und kann nicht identifiziert werden. Auch medizinische oder strafrechtliche Gründe verhindern manchmal einen Transfer zurück ins Heimatland. Viele der abgelehnten Asylwerber tauchen auch als „U-Boot“ unter und leben von Schwarzarbeit und Kriminalität.

 

Wieviele Zuwanderer wohin rückgeführt werden sollten, das kann nur per Ratespiel geschätzt werden. Denn das Innenministerium führt weder über die Person noch über den Herkunftsstaat noch über die Hinderungsgründe irgendwelche Aufzeichnungen. Eine weitere Bankrotterklärung der rot-schwarzen Bundesregierung. Der Ruf nach Neuwahlen wird immer lauter.

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