Weingesetz-Novelle: Verschärfter Herkunftsschutz soll Erfolgsweg der Weinkultur fortsetzen.

Für das Jahr 2015 wurde laut Statistik Austria eine Weinernte von 2,3 Millionen Hektoliter ermittelt, davon alleine in Niederösterreich 1,4 Millionen. Insgesamt wurden 49 Millionen Liter im Wert von 144 Millionen Euro ins Ausland exportiert.

 

Damit der österreichische Erfolgsweg weiterhin gewahrt bleibt, wurde kürzlich im Nationalrat das Weingesetz novelliert. Vor allem der Herkunftsschutz steht im besonderen Mittelpunkt der Novelle. Rieden sind – unter Beachtung des Irreführungsverbotes - verpflichtend als solche zu bezeichnen. Der Name einer Gemeinde darf als geographische Angabe am Etikett nur dann angegeben werden, wenn der Wein zumindest zu 85 % aus dieser Gemeinde stammt. Hier wurde eine klare Einschränkung gegenüber der vorhergehenden Regelung getroffen. 

 

Der Landwirtschaftsminister wird ermächtigt, eine Sektverordnung zu erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. 

 

Der Weinbaukataster wird umgestellt auf das „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem“ INVEKOS, das sich auf die tatsächlich bepflanzte Fläche bezieht. Aufgrund der damit einhergehenden Reduktion der Weinbaufläche wurde der Hektorhöchstertrag von 9000 auf 10.000 kg Weintrauben bzw. von 6750 auf 7500 Liter hinaufgesetzt.

 

Auch die Zuständigkeiten ändern sich. Das Rebflächenverzeichnis wird in Zukunft nicht mehr von der Bundeskellereiinspektion geführt, sondern von Landesstellen, in Niederösterreich von den Bezirksverwaltungsbehörden.

 

Eine Einigkeit wurde auch bezüglich des Uhudlers erreicht. Die betreffenden Rebsorten werden durch eine explizite Bestimmung in den Obstweinbereich übertragen und sind dadurch dauerhaft abgesichert. Die Uhudlerregion im Südburgenland erhält außerdem die Möglichkeit, eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen.

 

Aufgrund der Häufung von Wetterextremen wie Frost, Dürre und Starkregen wurde vom Nationalrat eine umfassende Ernteversicherung beschlossen. Prämienzuschüsse werden dabei von Bund und Ländern angeboten. Die dazugehörigen Bestimmungen finden sich im Katastrophenfonds- und Hagelversicherungs-Förderungsgesetz.

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 11:52)

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