Versetzungen und Diskriminierungen: Arbeitgeber torpedieren Elternteilzeit junger Mütter.

Steigende Lebenshaltungskosten, eine komplizierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, keine Valorisierung der Transferleistungen, sinkende Reallöhne. Junge Familien wird das Alltagsleben immer schwerer gemacht. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn auch die Rechte junger Mütter im Arbeitsverhältnis missachtet werden und diese aufgrund der Angst um ihren Job vor einer gerichtlichen Geltendmachung zurückschrecken.

 

Immer häufiger klagen Frauen über die im Mutterschutzgesetz geregelte Elternteilzeit, die es Eltern ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren bzw. zu verändern, um besser ihre Kinder betreuen zu können. Ein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Geburtstag des Kindes für alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern beschäftigt sind und deren Arbeitsverhältnis bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann mit dem Arbeitgeber (ohne Rechtsanspruch) eine Teilzeitbeschäftigung bis zum 4. Lebensjahr des Kindes vereinbart werden.

 

Der sinnvolle Zweck der Elternteilzeit wird aber durch viele Arbeitgeber insofern vereitelt, als diese Mütter auf beruflich untergeordnete Tätigkeiten versetzen oder deren Arbeitsbedingungen drastisch verschlechtern. So verlor eine Marketingchefin ihre Leitungsfunktion mit der billigen Ausrede, Führungspositionen lassen sich nur in Vollzeit ausüben. Eine Buchhalterin musste die Elternteilzeit einklagen, danach saß sie in einem kleinen Kammerl und musste Zeitschriften in Excel-Listen eintragen. Eine langjährige Modeverkäuferin wurde in der Elternteilzeit nur mehr als Springerin eingesetzt.

 

Die Arbeiterkammer hat im Zeitraum von 3 Monaten knapp 80 Fälle von Diskriminierungen aufgrund von Elternschaft registriert, die Dunkelziffer ist vermutlich viel höher. So ist auch mehr als fraglich, ob bei derartigen Unternehmenskulturen Arbeitnehmerinnen nach Ablauf der Elternteilzeit dieselbe Tätigkeit in gleichem Ausmaß wie vor Inanspruchnahme zugeteilt wird. Was ihnen rechtlich zusteht.

 

Auf derartige Missbrauchsfälle muss der Gesetzgeber mit einem Maßnahmenpaket reagieren. So sollte der Arbeitgeber bei Versetzungen während bzw. nach der Elternteilzeit verpflichtet werden, vorher eine gerichtliche Zustimmung einzuholen, dazu ein schnellerer Zugang zum Recht inklusive geringerer Gerichtsgebühren und hohe Geldstrafen für Arbeitgeber bei nachgewiesener Diskriminierung. Wenn die Elternteilzeit schon so kompliziert geregelt ist wie in der aktuellen Version, dann sollen Verstöße auch streng geahndet werden. Die Jungfamilien werden es uns danken.

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Kommentare: 1
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    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 12:46)

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