Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems schaffte es im Jahr 2016 in der Rubrik „Gesetz und Politik“ unter die „Top 30 unter 30“-Liste des Wirtschaftsmagazins „Forbes. Kein Wunder, sein rechtlicher Kampf als „David“ gegen den Social Media-„Goliath“ Facebook kam weltweit in die Schlagzeilen. Dementsprechend oft wird er auch für internationale Vorträge gebucht. Im Rahmen der „Falter“-Stadtgespräche nahm sich Schrems auch Zeit, vor mehr als 450 Besuchern im AK-Bildungsinstitut zu referieren und gemeinsam mit Journalist Peter Huemer über Datenschutz, Fake News und Social Media-Gefahren zu diskutieren.
Jeder Bürger habe ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so Schrems. Naive Behauptungen wie „Ich habe nichts zu verbergen“ beantworte er gerne mit dem Satz „Dann hast du ein langweiliges Leben“. Der juristische Streit mit Facebook began 2011, als Schrems von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machte und dann ein 1222 Seiten-PDF-Dokument erhielt, bei dem auch Daten aufschienen, die er eigentlich schon gelöscht hatte bzw. die er selbst nie angegeben hatte. Aktuell läuft eine Sammelklage gegen Facebook, bei der sich 25.000 Personen angeschlossen haben. Diese fordern je 500 Euro Schadenersatz wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen.
Einen wichtigen Sieg gegen Datenmissbrauch hat Schrems schon errungen. So wurde im Jahr 2015 das sogenannte „Safe Harbor“-Abkommen vom EuGH für ungültig erklärt und somit der bisherige Datentransfer von der EU Richtung USA für rechtswidrig befunden. Das neue „Privacy Shield“-Abkommen dürfte aber ähnliche Mängel enthalten.
Schrems thematisierte auch die „Filterblasen“-Problematik bei den Sozialen Medien und befürchtet, dass sich diese mit fortschreitender Technisierung noch verstärken werde. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es noch zu einer intensiveren Personalisierung kommen werde und Bürger nicht nur im Wirtschaftsverkehr, sondern auch in der Politik perfekt zugeschnittene Botschaften erhalten, die deren Denkweisen noch mehr verstärken.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung werde im Mai 2018 in Kraft treten, der Kampf gegen die Internet-Oligopole sei aber noch lange nicht gewonnen. Persönlich wünscht sich Schrems ein europäisches Datenschutzzentrum, das als NGO konzipiert ist. Wäre vermutlich auch ein ideales Betätigungsfeld für den charismatischen Juristen.
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tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 12:46)
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