Frauenvolksbegehren 1997 - Umgesetzt wurden bis dato nur 2 von 11 Forderungen.

„Alles, was Recht ist“ lautete das Motto des Frauenvolksbegehrens, das vom 7. April bis zum 14. April 1997 durchgeführt wurde. Es enthielt insgesamt 11 Forderungen, die immerhin von 11,7 % der Wahlberechtigten (644.665 Personen) unterstützt wurden. Drei Viertel davon waren Frauen.

 

Heute 20 Jahre später wurden – neben der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau (im Art 7 B-VG) – gerade einmal 2 Forderungen der damaligen Proponentinnen umgesetzt. Und zwar die Forderung 7 („2 Jahre Karenzgeld für alle Alleinerzieherinnen“) und die Forderung 11 („Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist“). Letztere steht allerdings auf extrem wackeligen Beinen, da einige Experten und Meinungsführer aufgrund der höheren durchschnittlichen Lebensdauer eine Anhebung des Frauenpensionsalters fordern.

 

Von einem weiblichen Trauerspiel zu sprechen ist keine Übertreibung, wenn man die anderen Forderungen von damals mit der gegenwärtigen Lage vergleicht. „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ ist leider eine fast unerreichbare Zukunftsvision. Frauen erhalten in Österreich um 21,7 Prozent weniger Gehalt pro Stunde als Männer, die Gründe liegen nicht nur in der Teilzeitbeschäftigung und der unterschiedlichen Berufswahl, sondern auch in purer Diskriminierung und Patriarchalisierung der Führungsfunktionen. 

 

Ein valorisiertes Mindesteinkommen – damals wurden monatlich 15.000 Schilling brutto (1.090 Euro) gefordert – existiert noch immer nicht. Die Behaltefrist nach der Karenzzeit beträgt derzeit 4 Wochen, die Unterstützer des Volksbegehrens verlangten 6 Monate. Problematisch ist vor allem das Auseinanderdriften zwischen arbeitsrechtlicher Karenz und (länger möglichem) Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Ein Recht auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Geburtstag des Kindes, allerdings nur für Väter und Mütter in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern. Missbräuche und Diskriminierungen durch Arbeitgeber werden immer häufiger.

 

Trotz vieler Anträge im Parlament wird das Partnereinkommen bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage noch immer angerechnet. Das allgemeine Recht auf eine Grundpension für alle Senioren wurde ebenfalls nicht durchgesetzt. Als Zeiten der Kindererziehung gelten pensionsrechtlich maximal nur die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes. Bei Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 4 Jahren endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes.

 

„Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren“ – Vor allem diese Forderung Nr. 6 aus dem 97er-Volksbegehren sollte auch für künftige Bundesregierungen ein Richtmaß der Familienpolitik sein. Die Anzahl der Kinderbetreuungseinrichtungen hat sich zwar in den letzten 2 Jahrzehnten vergrößert, de facto ist eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur in den urbanen Städten wirklich möglich. In den ländlichen Regionen gibt es weiterhin zu wenige Kindergärten, zu geringe Öffnungszeiten und zu lange Urlaubsperioden, sodass die Eltern vor große organisatorische Probleme gestellt werden und Mütter zumeist auf geringer bezahlte Teilzeitbeschäftigungen angewiesen sind. Bei steigenden Lebenshaltungskosten, Mieten und Gebühren eine zusätzliche Hürde für Jungfamilien.

 

Fazit:  Das Frauenvolksbegehren 1997 hat auf die Familienpolitik der letzten 20 Jahre nur geringe Auswirkungen gehabt. Ein neues Volksbegehren könnte nur dann rechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn in der österreichischen Verfassung direkte Demokratie in Form verbindlicher Volksabstimmungen (wie in der Schweiz) normiert wird. Verbesserungen für Frauen und Familien können allerdings auch im Parlament diskutiert und beschlossen werden, dazu müssen aber alle Parteien – unabhängig ihrer Ideologien – an einem Strang ziehen. Dies passiert allerdings gerade bei wichtigen Materien zu selten.

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Kommentare: 1
  • #1

    tsSLAueP (Montag, 22 August 2022 12:48)

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