Ziel des Aktionsplans Gesundheit ist die Verbesserung der Gesundheit der Frauen und die Förderung der Chancengleichheit in Österreich. Um eine differenzierte Perspektive auf die unterschiedlichen gesundheitsbezogenen Bedürfnisse und Probleme von Frauen zu ermöglichen, wurde der Aktionsplan großteils nach den verschiedenen Lebensphasen der Frauen (Jugend, Berufsalter, höheres Alter) strukturiert. Dabei wurden Vertreter relevanter Interessensgruppen in die Erarbeitung eingebunden.
Ein erster Zwischenbericht wurde im Herbst 2015 einer breiteren Fachöffentlichkeit vorgestellt. Dem öffentlichen Konsulationsprozess folgte ein Abstimmungsprozess auf Arbeitsgruppenebene und ministerieller Ebene. Teil dieser Arbeitsphase war auch die Priorisierung in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen sowie die Bestimmung wesentlicher Akteure der Umsetzung.
Der vorliegende Aktionsplan beschreibt 17 Wirkungsziele und 40 Maßnahmen, die die gesundheitliche Chancengerechtigkeit von Frauen verbessern sollen. Die Wirkungsziele sind mit Zahlen und Fakten unterlegt. Bei der Beschreibung der Maßnahmen erfolgt eine spezielle Ausrichtung auf die Zielgruppen.
Für die Umsetzung des Aktionsplans ist die klassische Gesundheitspolitik bei weitem nicht ausreichend. Es müssen daher in allen Politikbereichen Gesundheitsaspekte und Gesundheitsauswirkungen berücksichtigt werden. Neben den zuständigen Ministerien sind auch Sozialversicherungsträger, Interessensvertretungen und NGO´s einzubeziehen. Im Rahmen des „Stakeholder“-Dialogs sollen in einer jährlichen „Roadmap“ Schwerpunkte gesetzt und die Umsetzung einzelner Maßnahmen konzipiert werden.
Die Wirkungsziele 1 bis 6 (mit insgesamt 10 Maßnahmen) betreffen altersübergreifende Aspekte der Frauengesundheit. So sollen Leitlinien für Screening und die Behandlung von frauenspezifischen Erkrankungen entwickelt werden. Die Kompetenz für Frauengesundheit soll in der Ausbildung der Gesundheitsberufe verankert werden. Der Wissensstand in der Bevölkerung soll verbessert werden. Als Wirkungsziel 3 wird die Gewaltprävention normiert. Insofern wichtig, als laut einer EU-Umfrage 20 Prozent aller österreichischen Frauen mit körperlicher und sexueller Gewalt konfrontiert wurden. Die Quote bei sexueller Belästigung liegt mit 35 Prozent noch höher, 15 % Prozent der Österreicherinnen wurden gestalkt.
Als Maßnahmen sind neben einer laufenden Sensibilisierungs-, Aufklärungs- und Informationstätigkeit zum Thema „Gewalt im öffentlichen Sozialraum“ vor allem multiprofessionelle Opfer- bzw. Gewaltschutzgruppen vorgesehen. Ein besonderes Augenmerk soll behinderten Frauen, beispielsweise durch die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe, und wirtschaftlich benachteiligten Frauen mit Migrationshintergrund gewidmet werden. Das Armutsrisiko von Frauen in allen Lebensphasen soll verringert werden, explizite Maßnahmen werden aufgrund ihrer Eigenschaft als „Querschnittsmaterie“ in den einzelnen Kategorien genannt.
Die Wirkungsziele 7 bis 10 sind auf die Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen ausgerichtet. Das positive Selbstbild für ein gesundes Leben soll gefördert werden. Als negativer Einfluss werden vor allem digital manipulierte Bilder, Musikvideos und Modelcasting-TV-Formate gesehen, die zur Folge haben, dass bis zu 70 Prozent der Mädchen zwischen 12 und 16 mit Bereichen ihres Körpers unzufrieden sind. Daraus resultieren ungesundes Diätverhalten, soziale Ängste, psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Essstörungen oder der Anstieg von Schönheitsoperationen.
Als Maßnahmen dagegen sieht der Aktionsplan nicht nur Bewusstseins-, Sensibilisierungs- und Informationsprogramme vor, sondern auch gesetzliche Maßnahmen zur Unterstützung eines positiven Selbstbildes. In diesem Zusammenhang ist bereits am 1. Jänner 2013 ein restriktives Bundesgesetz zu Schönheitsoperationen über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen in Kraft getreten.
Im Bereich der gesellschaftlichen Rollenbildung soll vor allem die geschlechtssensible Bildungs- und Berufsorientierung ausgebaut werden. Das Interesse von Frauen an „Technik und Handwerk“ soll entfacht werden, sodass Frauen nicht nur in den rollentypischen Sparten der Dienstleistung und der Gastronomie tätig werden.
Im Wirkungsziel 9 (mit insgesamt 6 Maßnahmen) konzentriert sich der Aktionsplan Frauengesundheit auf die Förderung und den Schutz der sexuellen Gesundheit von Mädchen und jungen Frauen. Vorgeschlagen werden u.a. eine Informationsoffensive, flächendeckende Beratungsstellen, Online-Portale, Qualitätskriterien für Institutionen im Bereich sexueller Bildung, Kriseninterventionsstellen und Notschlafstellen zur Verhinderung verdeckter Obdachlosigkeit. Diskutiert werden soll in einem breiten Dialog, ob kostenlose Verhütungsmittel (Kondom, Pille) und Safer Sex Tools bereitgestellt werden sollen. In Frankreich wird beispielsweise seit 2013 Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren die Pille von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt, in Deutschland zahlt die Krankenkasse die Pille bis zum 20. Lebensjahr.
Das nächste Kapitel ist den Frauen im Erwerbsalter, also der Zeitspanne zwischen (frühestens) 16 und 60 Jahren gewidmet. Zentrale Weichenstellungen in diesem Alter sind wichtige Berufsentscheidungen, der Aufbau von Partnerschaften und der individuelle Kinderwunsch und damit in Zusammenhang die Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf. In der Frauengesundheit spielen vor allem die klassischen Themengebiete der Gesundheitsversorgung und der Krankheitsprävention eine Rolle. Der Aktionsplan bezieht sich bei der Prävention konkret auf Adipositas, assoziierte weitere Erkrankungen und Schwangerschaftsdiabetes.
Im Wirkungsziel 10 soll die gesundheitliche Chancengleichheit für Frauen durch gerechte Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit gefördert werden. So sind derzeit Frauen durchschnittlich 31 Stunden pro Woche im Haushalt und in der Kindererziehung beschäftigt, Männer nur 17 Stunden. Bei mehreren Kindern erhöht sich der familiäre Arbeitsaufwand fast ausschließlich für die Frauen. Daraus resultiert auch die hohe weibliche Teilzeitquote , die sich bei Frauen mit Kindern bis 15 zwischen 1994 und 2004 von 39,1 auf 73,5 Prozent erhöht hat. Neben der weiteren Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und einer Erweiterung der Väterbeteiligung sollen soziale Dienstleistungen ausgebaut und die betriebliche Gesundheitsförderung genderspezifisch ausgerichtet werden.
In Europa leiden mehr als 27 % der erwachsenen Bevölkerung mindestens einmal im Leben unter einer psychischen Störung, in einem Verhältnis 3:1 sind Frauen betroffen. Dies gilt vor allem für Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Die psychische Gesundheit der Frauen soll daher gestärkt werden, einerseits durch Anamnesegespräche und Vorsorgeuntersuchungen, andererseits durch begleitende psychische Betreuung als Bestandteil der Krankenbehandlung. Die psychische Gesundheitsversorgung soll flächendeckend als Sachleistung sichergestellt werden.
Frauen sollen in ihrer selbstbestimmten Sexualität unterstützt werden, ein besonderes Verbesserungspotential besteht im Wissen der Österreicher über Verhütungsmethoden und deren Sicherheit. In jedem Bundesland soll in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben sein, was zwar gesetzlich normiert, aber faktisch nicht realisiert ist. Um vor allem Frauen mit pre- oder postnatal psychischen Belastungen oder Störungen adäquat zu behandeln, sollen alle Beteiligten (wie Gynäkologen, Geburtshelfer, Hebammen und Psychiater) verstärkt für psychische Erkrankungen sensibilisiert werden.
Die letzten Wirkungsziele und Maßnahmen des Aktionsplans beziehen sich auf die älteren Frauen bzw. Pensionisten. Diese stehen unter der Maxime, dass Frauen länger leben als Männer, allerdings häufiger auf ambulante und stationäre Hilfe angewiesen sind. Depressionen und Einsamkeit sind wichtige Themen im Pflegeheim. Bis ins hohe Alter muss daher eine gendergerechte, individualisierte medizinische, psychosoziale und pflegerische Versorgung sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für Frauen mit chronischen Erkrankungen.
In Österreich werden 76,55 % aller Pflegegeldbezieher zuhause betreut, 78 % der betreuenden Angehörigen sind weiblich. Der Wert dieser Angehörigenleistungen beträgt jährlich zwischen 2 und 3 Milliarden Euro. Als besondere Maßnahmen empfiehlt der Aktionsplan kostenlose Entlastungsgespräche, die direkt per Hausbesuch durchgeführt werden. Auch Arbeitgeber sollen für die Situation pflegender Angehöriger sensibilisiert werden.
Die durchschnittliche Bruttopension einer Pensionistin betrug 2013 monatlich 886 Euro, Männer dagegen erhielten 1466 Euro. Jede fünfte Pensionistin gilt als armuts- und ausgrenzungsgefährdet, bei Alleinstehenden sogar jede 4.. Ein „One Stop-Shop“ für die Beantragung und Abwicklung von Sozialleistungen und für Pflegeberatung soll hier Abhilfe schaffen und vor allem materiell benachteiligten Frauen helfen. Um auch das Selbstbewusstsein älterer Frauen zu heben, soll die gesellschaftliche Teilhabe der Frauen gestärkt, gezielte Seniorenprojekte gefördert und eine alters- und frauenfreundliche Kommunikation von Politik und Medien forciert werden.