Das Parlament zieht Bilanz über das abgelaufene Jahr, das mit einem vorzeitigen Neuwahlbeschluss am 13. Juli endete. Der Nationalrat ist zwischen September 2016 und Juli 2017 insgesamt 52mal zusammengetreten. Dazu kamen 148 Ausschuss-Sitzungen, 18 Unterausschuss-Sitzungen und 18 Sitzungen des Hypo- und Eurofighter-Untersuchungsausschusses.
Insgesamt wurden 153 Gesetze beschlossen, 24 Staatsverträge genehmigt und 9 Bund-Länder-Vereinbarungen zugestimmt. Rund 35 % der Beschlüsse fielen einstimmig.
Als Reaktion auf die Bundespräsidenten-Stichwahlaufhebung wurde im November 2016 ein kleines Wahlrechtspaket, das die Einrichtung eines zentralen Wählerregisters beinhält. Vor Weihnachten wurden 200 Millionen Euro für die medizinische Primärversorgung und ein flächendeckender Ausbau der Ganztagsschule bis 2025 beschlossen.
Im April 2017 wurde das Versammlungsrecht novelliert, das Schutzzonen bis zu 150 Meter festlegt, die Frist zur Anmeldung von "Demonstrationen" auf 48 Stunden erweitert und der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, Auftritte ausländischer Politiker zu verbieten. Beschlossen wurde auch ein Integrationsgesetz, das anerkannten Flüchtlinge zur Absolvierung eines Integrationsjahres mit Deutsch- und Wertekursen verpflichtet. Bei Weigerung drohen Sanktionen wie die Kürzung der Mindestsicherung. Im Paket enthalten sind auch ein Burka-Verbot (mit Strafen bis zu 150 Euro) und ein in der Straßenverkehrsordnung geregeltes "Koranverteilungsverbot".
Mehr Geld gibt es für die Unis und Studenten. Die Studienbeihilfe wird um 18 % erhöht, und - gegen die Stimmen der ÖVP - wird das Uni-Budget um 1,35 Milliarden Euro erhöht.
In 2 Tagen werden Ende Juni 51 teils umstrittene Gesetze beschlossen, darunter Novellen zum Fremden-, Straf- und Datenschutzrecht. Im Privatinsolvenzrecht wird die Mindestquote von 10 % abgeschafft, die Abschöpfungsfrist wird von 7 auf 5 Jahre reduziert. Der Pflegeregress wird ab 1. Jänner 2018 der Vergangenheit angehören.
Die Grünen sorgen bei der "Bildungsreform" für die notwendige 2/3-Mehrheit. Das Ergebnis ist allerdings wenig befriedigend: Etwas mehr Autonomie für die Schulen, allerdings keine Änderung des Kompetenzwirrwarrs zwischen den Gebietskörperschaften. In jedem Bundesland soll an der Spitze der Schulverwaltung ein Bildungsdirektor stehen, der im Einvernehmen zwischen Landeshauptmann und Bundesminister ernannt wird. Die Parteipolitik spielt weiterhin Ramba-Zamba in den Bildungsagenden. Es war nichts anderes zu erwarten.