Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Nationalrat noch die Möglichkeit genützt, das Tierschutzgesetz zu "reparieren" und das dort im § 8a/2 geregelte Verkaufsverbot von Tieren zu lockern.
Grund waren zahlreiche Beschwerden von kleinen Vereinen und Privatpersonen, denen es verwehrt war, Tiere im Internet zu verkaufen. Viele Hunde und Katzen wurden dementsprechend ausgesetzt oder landeten in überfüllten Heimen.
Die Grundintention der Novelle ist allerdings dieselbe. Ziel sei es, den Welpenhandel im Internet zu verhindern. Daher unterliegt der künftige Verkauf von Tieren bestimmten Bedingungen. Es muss sich um einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als 6 Monaten handeln, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen. Als Anwendungsfälle gelten hier beispielsweise Erkrankung oder Tod.
Bei Hunden ist außerdem nachzuweisen, dass diese seit mindestens 16 Wochen in einer Heimtierdatenbank gemeldet sind. Verkauft werden dürfen die Tiere durch den Halter selbst bzw. durch die mit den Pflichten eines Halters betrauten Personen und Vereinen.
Überarbeitet wird laut Gesundheitsministerin Rendi-Wagner auch die Tierschutz-Sonderverordnung, die für kleine Vereine wesentliche Erleichterungen bringen soll.