Nach der Mandatsverteilung auf die im Nationalrat vertretenen Parteien erfolgt die Zuteilung der Mandate auf die wahlwerbenden Personen. De facto entscheiden die Parteien bzw. deren Gremien intern durch Parteilisten, welche Personen künftig im Nationalrat sitzen werden. Echte Demokratie bleibt dabei meist auf der Strecke.
Denn das derzeit geltende Vorzugsstimmensystem der NRWO bietet kaum Chancen für engagierte Abgeordnete in spe. Bei der letzten Nationalratswahl 2013 wurde KEINE EINZIGE Person aufgrund der Rechtsordnung vorgereiht, es wird dieses Jahr nicht anders sein.
Im Regionalwahlkreis wird eine Person nur dann vorgereiht, wenn sie mindestens 14 % der auf ihre Partei entfallenden gültigen Stimmen erhält. In den Landeswahlkreisen beträgt der Prozentsatz 10 %, im Bundesgebiet 7 %. Hürden, die nicht einmal bei überregionaler Bekanntheit, nach wochenlangem Einsatz bzw. teuren Marketing-Kampagnen zu schaffen sind.
Abgesehen davon verstehen auch die Wähler das Vorzugsstimmensystem falsch. 2013 wurden zwischen 28 % (ÖVP) und 74 % (FPÖ) der Bundeslisten-Vorzugsstimmen an die Listenersten vergeben. Über 50 Prozent der Vorzugsstimmen gingen - außer bei der SPÖ - ohnehin an Personen, die einen fixen Listenplatz hatten.
Einige Parteien versuchen immer wieder den Trick, mittels eines internen Vorzugsstimmensystems Personen zu motivieren, für die Partei "zu rennen" und ihre eigenen Stimmen zu maximieren. Dabei werden die wahlwerbenden Personen zu sogenannten "Blankoverzichtserklärungen" genötigt, im Falle geringerer VZ-Stimmen auf ihr Mandat zu verzichten. Rechtlich ist dieser Verzicht ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich normierte freie Mandat und laut VfGH absolut nichtig.
Eine Personalisierung der Wahl - und zwar auf allen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) - ist daher nur dann möglich, wenn diese gesetzlich festgelegt wird. Man könnte die prozentuellen Hürden herabsetzen oder – nach Abschaffung der Landeswahlkreise - in noch kleineren Regionalwahlkreisen mehr Mandate vergeben.
Auf Gemeindeebene sollte man die Parteilisten komplett abschaffen: Fix sollten nur die Spitzenkandidaten sein, der Rest des Gemeinderats sollte sich rein nach der Anzahl der Vorzugsstimmen bestimmen.