Gesetzliche Inflationsanpassung: Gerichtsgebühren in Österreich schon wieder gestiegen!

Wie soll jemand sein Recht durchsetzen, wenn er bereits zuvor durch die hohen Gebühren davon abgeschreckt wird? Österreich ist das einzige Land Europas, in dem die Einnahmen den Aufwand der Gerichte übersteigen. 

 

Laut einer Europaratsstudie von 2014 decken die Gerichtsgebühren das Justizbudget zu 111 (!) Prozent, der EU-Schnitt beträgt nur 23 Prozent. Ein Teil der Gerichtseinnahmen fließt also in die allgemeine Verwaltung.

 

Kritik kommt auch von der Rechtsanwaltskammer im aktuellen Tätigkeitsbericht. Und das sogar aus aktuellem Anlass. Denn erst am 1. August 2017 wurden die Gerichtsgebühren wieder erhöht. Grund ist der § 31a GGG, der vorsieht, dass die Gebühren an den Verbraucherpreisindex angepasst werden müssen, wenn sich dieser um fünf Prozent geändert hat. 

 

Die RAK fordert – neben einer Deckelung der Gerichtsgebühren bei hohen Streitwerten – eine Abschaffung dieses Automatismus. Weitere Gebührenerhöhungen wie bisher sind für den Bürger nicht mehr zumutbar. So kostete 2002 ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung nach § 55a Ehegesetz noch 159 Euro, heute bereits 293 Euro. Mehr als verdreifacht haben sich die Gebühren für Privatanklagen. Sie stiegen in den letzten 5 Jahren von 82 auf 269 Euro.

 

Diverse Gebührensenkungen im Rechtsmittel- bzw. in familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren sind da nur ein Tröpfchen auf dem heißen Stein. Der neue Justizminister hat die wichtige Aufgabe, die Inflationsanpassung der Gebühren zu beseitigen und eine allgemeine Gebührenreduzierung vorzunehmen. Ansonsten haben finanziell weniger begüterte Bürger von vornherein einen Startnachteil vor dem Gesetz.