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Working Poor in Österreich: 300.000 Menschen trotz Erwerbstätigkeit armutsgefährdet!

"Es sollen nicht nur die Kinder sein, die in der Früh aufstehen müssen!" Mit solchen arroganten, niederträchtigen und falschen Aussagen über Mindestsicherungsbezieher sorgte der österreichische Bundeskanzler Kurz kürzlich im Nationalratsplenum für einen sozialen Eklat.

 

Tatsächlich sind mehr als 70 % der Mindestsicherungsbezieher sogenannte "Aufstocker", die die Sozialleistung als Ergänzung zum Arbeitslosengeld, zur Notstandshilfe, zur Pension oder eben zum Erwerbseinkommen erhalten. Letztere zählen zur immer größer werdenden Klasse der "Working Poor". Das sind Personen, die trotz einer regelmäßigen Arbeit finanziell nicht über die Runden kommen und als armutsgefährdet gelten. 

 

Geht man von der Definition der EU aus, dann versteht man unter "Working Poor" Arbeitnehmer, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdienen. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt in Österreich bei 1238 Euro netto. 8 Prozent der Erwerbstätigen erhalten weniger als diesen Grenzwert. Das sind ca. 300.000 Personen, davon 170.000 Männer und 130.000 Frauen.

 

Hauptursachen für diese Entwicklung sind zu geringe Wochenarbeitszeiten und zu geringe Entlohnung. Vor allem Frauen geraten durch die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie und mangelnde öffentliche Kinderbetreuung (außerhalb von Wiens) in die sogenannte "Teilzeitfalle" und schaffen zeit ihres Erwerbslebens nicht mehr den Sprung in eine Vollzeitarbeitsstelle mit adäquater Bezahlung. 

 

Eine Vollzeitbeschäftigung impliziert aber nicht, dass man als Arbeitnehmer von der Erwerbsarmut verschont bleibt. Fast ein Drittel aller Working Poor betrifft Personen mit hoher wöchentlicher Arbeitszeit. Einschlägige Branchen sind vor allem die Gastronomie, der Handel und das Gesundheits- und Sozialwesen.

 

Personen mit geringerer formaler Bildung sind stärker betroffen von Erwerbsarmut. Arbeitnehmer mit maximal Pflichtschulabschluss weisen ein Risiko von 14 Prozent auf, Facharbeiter nur von 7 Prozent. Allerdings schützt auch ein Universitätsabschluss nicht vor dem Working Poor-Schicksal. Gründe sind hier vor allem prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Form von Scheinselbständigkeit, befristeten freien Dienst- und Werkverträgen oder geringfügigen Arbeitsverhältnissen. 

 

Differenziert ist der Vergleich zwischen Österreichern und Ausländern. Die Working Poor-Quote beträgt bei österreichischen Arbeitnehmern 6 Prozent, bei Migranten dagegen 16 Prozent. Die Ursachen liegen aber nur vordergründig in mangelnden Sprachkenntnissen oder schlechterer Qualifikation der ausländischen Arbeitskräfte. Dazu kommen nämlich noch neben der fehlenden Anerkennung fremder Ausbildungsnachweise Diskriminierungen jeglicher Art. Laut einer OECD-Studie haben mehr als ein Drittel der hochgebildeten Migranten einen Job, der unter ihrem Qualifikationsniveau liegt. 

 

Maßnahmen, das Working Poor-Problem zu mindern, gibt es zur Genüge: Die Einführung eines Mindestlohns für alle Branchen auf zumindest 1700 Euro brutto, die vollständige Befreiung der Niedrigverdiener von Sozialversicherungsbeiträgen, eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich (die Frauen aus der Teilzeitfalle führt), ein Rechtsanspruch auf Qualifizierungsgeld, ein "Crowdwork"-Gesetz oder ein "Anti-Prekariats"-Gesetz gegen die finanzielle Ausbeutung von Arbeitnehmern. 

 

Dass eine rechtskonservative ÖVP-FPÖ-Regierung diese sozialen Probleme in Angriff nimmt und zu lösen versucht, ist allerdings schwer zu bezweifeln.

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Wiedereinstellungszusagen: AMS-"Zwischenparken" kostet Staat 500 Millionen Euro!

Egal, ob Bauwirtschaft, Tourismus oder Arbeitskräfteüberlassung, es ist seit vielen Jahren gängige Praxis der Unternehmen, Arbeitnehmer in Zeiten geringerer Auslastung auszusetzen und nach einer bestimmten Zeit je nach Auftragslage wiedereinzustellen. Eine Methode, bei der es nur einen Gewinner gibt: Den Unternehmer.

 

Rechtlich funktioniert dies meistens per Wiedereinstellungszusage bzw. -vereinbarung. Der Arbeitgeber beendet das Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich und verpflichtet sich, denselben Arbeitnehmer nach einer festgelegten Zeit wieder zu beschäftigen. Was bedeutet das für den Arbeitnehmer? Er ist ab der Aussetzung beim AMS vorgemerkt und kassiert in Form des Arbeitslosengeldes nur mehr 55 % seines bisherigen Nettoeinkommens. Das Arbeitsmarktservice "toleriert" bei Wiedereinstellungszusagen zumeist eine Frist von 2 Monate, bis eine Vermittlung an Dritte begonnen wird.

 

Der Unternehmer dagegen erspart sich durch das "Zwischenparken" der Arbeitnehmer Personalkosten und - durch die spätere Wiedereinstellung - natürlich auch Kosten für Neuaufnahmen (wie Personalsuch- und Einarbeitungskosten). Abgewälzt werden diese Kosten auf den Staat bzw. die Arbeitslosenversicherung.

 

Das Wifo hat in einer Studie errechnet, dass - ohne Berücksichtigung der vom AMS zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge - für den Staat unmittelbare Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 500 Millionen pro Euro Jahr entstehen. Prozentuell entsprach die "Layoff"-Arbeitslosigkeit 2017 einem Prozentpunkt der Arbeitslosenquote (von 8,5 %) bzw. 11,6 % der registrierten Gesamtarbeitslosigkeit. Betrachtet man nur die Wiedereinstellungen innerhalb von zwei Monaten, liegen die Mehrkosten für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe noch immer bei beträchtlichen 110 Millionen Euro.

 

Während die neoliberale, rechtskonservative Regierung alle Hebel in Bewegung setzt, um Leistungen für Arbeitslose, Notstandshilfebezieher und Mindestsicherungsbezieher zu kürzen, bleiben Unternehmer in jeglicher Hinsicht finanziell verschont. Im Gegenteil: Auf der ÖVP-FPÖ-Agenda stehen die Ermäßigung von Umsatzsteuersätzen, die Abschaffung der Grunderwerbsteuer bei speziellen Firmenkonstruktionen, eine geplante Reduktion der Körperschaftssteuer (die de facto nur Großkonzerne entlastet) oder hier die sanktionslose Duldung von teils missbräuchlichen Aussetzungen. 

 

Eine Möglichkeit, die auf den Staat überwälzten Kosten stärker den Verursachern anzulasten, wäre beispielsweise di Einführung eines "Experience Rating" in der Arbeitslosenversicherung. Auch höhere Auflösungsabgaben sind denkbar. Nach der aktuellen Rechtslage ist neben dem Staat nur einer der Dumme: Der einfache Arbeitnehmer, der abgesehen von hohen Einkommensverlusten auch stets darauf achten muss, seine Arbeitslosengeldansprüche nicht zu verlieren...

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UVP-G-Novelle: Schwarz-Blau beschränkt Parteien-Rechte der Umwelt-Vereine!

"Hände weg von Umwelt- und Bürgerrechten" - Mit diesem Slogan demonstrierten ca. 20 Greenpeace-Aktivisten früj Morgens auf dem vor dem Parlament platzierten Kran. Grund dieser Aktion war eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die trotz der Proteste einige Stunden danach - als letzter (!) Punkt der Tagesordnung - mit schwarz-blauer Mehrheit beschlossen wurde.

 

Das auf einer EU-Richtlinie basierende UVP-Gesetz hat das Ziel, Umweltschäden zu vermeiden und vorwiegend Großprojekte (wie Kraftwerke, Straßen, Flugplätze, Industrieanlagen oder Freizeitparks) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Auch Umweltorganisationen haben bei derartigen Verfahren seit Juni 2005 Parteistellung und somit - genauso wie Nachbarn, Standortgemeinden, Umweltanwälte oder die neu installierten Standortanwälte - das Recht, im Genehmigungsverfahren Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht bzw. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

 

Diese Parteienrechte wurden durch die ÖVP-FPÖ-Regierung nun radikal eingeschränkt. Und zwar insofern, als nur mehr jene Umweltvereine Parteienstellung haben, die mindestens 100 Mitglieder aufweisen. Ein Verband muss weiters mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen. Die ursprüngliche Regelung verlangte zusätzlich eine Liste der Vereinsmitglieder mit Name und Anschrift, die dem Antrag beigefügt werden sollte. Diese datenschutzrechtlich bedenkliche Regelung (mit dem augenscheinlichen Ziel, Aktivisten einzuschüchtern) wurde durch einen Abänderungsantrag entschärft: Die Zahl der Mitglieder müsse jetzt "nur" der Behörde glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch die Bescheinigung eines Notars oder eines Wirtschaftsprüfers.

 

Weiter im Gesetz normiert ist allerdings das Mindesterfordernis von 100 Mitgliedern, was bedeutet, dass ca. zwei Drittel der Umweltvereine am UVP-Verfahren nicht mehr teilnehmen können. Verfassungsexperten sehen darin auch eine europarechtswidrige Auslegung der Richtlinie. Bereits 2009 habe der EuGH in einem Urteil gegen Schweden eindeutig klargestellt, dass eine alleinige Mitglieder-Grenze für die Anerkennung zur Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen nicht mit den Zielen der UVP-Richtlinie vereinbar ist, so Global 2000. Zusätzliche Kriterien wie regelmäßige Ausstellungen zum Thema oder starke Teilnahme an Begutachtungsverfahren sollten wie beim "schwedischen Modell" zum Beleg des öffentlichen Interesses herangezogen werden. 

 

Die rüde Vorgangsweise von Schwarz-Blau gegenüber Umwelt-NGO´s zeigt ganz deutlich, dass der rechtskonservativen Regierung die Großkonzerne wichtiger sind als die Umwelt. In diese Richtung zielt auch das geplante "Standortentwicklungsgesetz", das eine automatische Genehmigung eines Großprojektes normiert, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung länger als ein Jahr dauert. Der Gesetzesentwurf verstößt laut renommierter Wiener Verwaltungsjuristen allerdings gegen derartig viele Grundsätze des Europa- und Verfassungsrechts, dass vermutlich sogar Schwarz-Blau Angst hat, sich im Nationalrats-Plenum lächerlich zu machen...

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ÖVP-FPÖ-Familienbonus: Bonbons für die Reichen, Almosen für die Armen!

324.000 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet. 54.000 Kinder in unserem Land müssen auf ein nahrhaftes Essen verzichten, 180.000 leben in Haushalten, die unerwartete Ausgaben wie beispielsweise den Ersatz einer kaputten Waschmaschine nicht bewältigen können, so die neuesten Zahlen der Volkshilfe. Der ab 1. Jänner in Kraft tretende "Familienbonus" wird daran nichts ändern. Im Gegenteil, er wird für eine weitere Umverteilung von unten nach oben führen.

 

Ein plakatives Beispiel: Ein freiheitlicher Nationalratsabgeordneter mit einem Monatsgehalt von 9000 Euro (14x) und 6 Kindern wird pro Jahr um 9000 Euro steuerlich entlastet (6 mal 1500), eine in einem Supermarkt oder einem Friseurshop teilzeitbeschäftige, alleinerziehende Mutter erhält ein Almosen von 250 Euro pro Kind. Und den Hohn des Bundeskanzlers Kurz, der tatsächlich behauptet, kleine Einkommen werden durch diese Maßnahme profitieren.

 

Im Bundesgesetzblatt taucht der "Familienbonus Plus" im sogenannten "Jahressteuergesetz" als Novelle des Einkommensteuergesetzes auf. Konzipiert ist er als Absetzbetrag, der - mit einer kleinen Ausnahme - nur jene Arbeitnehmer begünstigt, die Steuern zahlen. Laut einer Statistik zahlt 1/3 der Arbeitnehmer aufgrund ihrer geringen Einkommen keine Steuern, und das sind gerade jene, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.

 

Der Familienbonus beträgt 1500 Euro pro Jahr, seltsamerweise für (studierende) Kinder ab 18 nur mehr 500 Euro. Für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, wird der Familienbonus an das dortige Preisniveau angepasst. Eine Maßnahme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen europarechtliche Vorschriften verstößt und zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte.

 

Nach heftigen Protesten wurde auch für nicht steuerzahlende Familien ein sogenannter "Kindermehrbetrag" eingeführt. Dieser beträgt lächerliche 250 Euro pro Kind. Er steht allerdings nicht zu, wenn jemand mindestens 330 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezieht. Ein weiterer Tritt von Schwarz-Blau gegen die Ärmsten der Armen unserer Gesellschaft.

 

Der bei der Lohnverrechnung oder der Arbeitnehmerveranlagung zu berücksichtigende Familienbonus kommt erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1700 Euro voll zur Geltung, bei einem Kind. Hat man zwei Kinder, muss das Bruttoeinkommen bei mindestens 2300 Euro liegen. Hier muss auch darauf hingewiesen werden, dass vielen Arbeitnehmern auch andere Abzugsposten (wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) zustehen und daher das individuelle Bruttoeinkommen zur Geltendmachung des Familienbonus viel höher liegen muss. Eine Deckelung für kinderreiche Superreiche ist nicht vorgesehen. Sozusagen eine babytechnische Spielwiese für die vermögensreiche Kurz-Klientel, die sich finanziell auszahlt.

 

Oft nicht erwähnt wird in einigen inseratengesteuerten Medien, dass zwei Begünstigungen für Familien gestrichen werden. Sowohl der Kinderfreibetrag (440 Euro bzw. 2 mal 300 Euro bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile) als auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (mit bis zu 2300 Euro pro Kind und Jahr bis zum 10. Lebensjahr) fallen ersatzlos weg.

 

Budgetär werden für den Familienbonus 1,5 Milliarden Euro jährlich veranschlagt. Für die einkommensschwächsten 30 Prozent der Familien stehen dabei nur 17 Prozent zur Verfügung, Frauen bekommen aufgrund ihrer geringeren Einkommen und Teilzeitbeschäftigungen weniger als ein Viertel des Gesamtvolumens. 

 

Die rechtskonservative Regierung hätte das aufgrund der guten Wirtschaftszahlen vorhandene Geld auch anders verwenden können. Vor allem geringverdienende Familien, die - in überproportionalem Ausmaß - ebenso Steuern, nämlich Sozialversicherungsbeiträge und Konsumsteuern zahlen, brauchen Unterstützung jeglicher Art. Die Alternativen reichen hier von einem kostenlosen zweiten Kindergartenjahr für alle, Gratis-Nachmittagsbetreuung, eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Kindergärten (vor allem auf dem Land) bis hin zu mehr qualifiziertem Personal für die einzelnen Kindergartengruppen.

 

Mit dem Familienbonus-Geld hätte man übrigens die Familienbeihilfe für alle um 72 Euro pro Monat anheben können, 860 Euro also zusätzlich auch für die ärmsten Einkommensschichten. Die unsozialste Regierung der 2. Republik denkt allerdings anders. Sie verteilt gnadenlos um: Von Unten nach Oben. Bis sie abgewählt wird. Hoffentlich ist das bald der Fall.

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Schwarz-Blau kürzt Familienbeihilfe für ausländische Pflegerinnen - NICHT für Diplomaten.

Ca. 65.000 osteuropäische Pflegerinnen arbeiten in Österreich und versorgen unsere Eltern und Großeltern rund um die Uhr. Als Gage erhalten sie für eine 70 Stunden-Woche durchschnittlich magere 1000 Euro. Ca. 1/3 dieser Pflegerinnen erhält aufgrund einer EU-Richtlinie Familienbeihilfe für ihre im Ausland lebenden Kinder, die mangels anderer Alternativen (höheres Pflegegeld, höherer Grundlohn) auch als "Zusatzentgelt" betrachtet werden kann. Gerade für diese Ärmsten der Armen kürzt die ÖVP-FPÖ-Regierung die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Im Gegensatz zu den reichen Diplomatenclans.

 

Der Familienausschuss des Nationalrats hat mit schwarz-blauer Mehrheit beschlossen, dass ab 1. Jänner 2019 die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an das Preisniveau der einzelnen EU-Mitgliedstaaten angepasst werden soll. Das bedeutet, dass beispielsweise in der Schweiz, Dänemark oder Schweden lebende Kinder mehr Familienbeihilfe (derzeit zwischen 114 und 165,10 Euro monatlich) und einen höheren Kinderabsetzbetrag (derzeit 58,40 Euro monatlich) erhalten, osteuropäische Kinder aufgrund geringerer Lebenshaltungskosten dementsprechend weniger. 

 

Eine weitere Umverteilung von unten nach oben und auch ein Verstoß gegen das Europarecht, belegt durch EuGH-Urteile und Gutachten renommierter Juristen. Österreich droht damit nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren, sondern auch ein Pflegenotstand. Pflegerinnen aus Osteuropa müssen entweder mehr Geld verlangen oder werden Österreich als Dienstleistungsort verlassen. Laut einer umfragebasierten Schätzung werden ab 2019 aufgrund der schwarz-blauen Kürzungen ca. 10.000 Pflegerinnen weniger in Österreich tätig sein, ein Rückgang von 20 %.

 

Einen anderen Umgang pflegt die unsozialste Regierung der 2. Republik mit ihrer reichen Klientel der Diplomaten. Für diese privilegierte Berufsgruppe wurde ein eigener Abänderungsantrag beschlossen. Dieser stellt sicher, dass im Ausland tätige Beamte keine Einbußen bei den Ansprüchen auf Familienbeihilfe erleiden und weiterhin auch alle Zusatzleistungen wie Schulgelder und Wohnbeihilfen erhalten. Um es im arrogant-präpotenten Kurz-Jargon zu nennen: Geld für jene, die es "brauchen"...

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Airbnb-OGH-Urteil: Mieter wegen unverhältnismäßig hoher Untervermietung gekündigt!

Die 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründete Buchungsplattform Airbnb (mit laut eigenen Angaben 4 Millionen Inseraten aus 190 Ländern) erfreut sich weltweit zunehmender Beliebtheit und damit auch zunehmender Kritik. Diese äußert sich nicht nur in der Forderung bzw. dem Beschluss gesetzlicher  Restriktionen, sondern auch in individuellen (höchst)gerichtlichen Urteilen, die aufgrund ihrer Bindungswirkung die Nutzer, insbesondere die Vermieter, rechtlich immer mehr einschränken.

 

So auch in Österreich. Laut dem OGH-Urteil 7 Ob 189/17w vom 29. 8. 2018 wurde die Kündigung eines Mieters aufgrund einer Untervermietung gegen unverhältnismäßig hohes Entgelt für rechtens erklärt.

 

Der Sachverhalt: Die Mieter einer mehr als 200m2 großen Wohnung in der Wiener Innenstadt vermieteten ein Zimmer um 1000 Euro pro Monat ständig unter, der Rest wurde per Airbnb zur tage-, wochen- oder monatsweisen Vermietung für maximal 11 Personen angeboten. Das Entgelt: Je nach Jahreszeit 229 bis 249 Euro pro Tag, 1540 Euro pro Woche oder 6600 Euro pro Monat, zusätzlich 15 Euro pro Person und Nacht für mehr als eine Person. Die Mieter selbst mussten einen Hauptmietzins von 2391 Euro zahlen, plus Aufwendungen und Leistungen an die Untermieter ergab dies pro Tag maximal 122 Euro.

 

Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Kündigung des Vermieters aus wichtigen Gründen rechtmäßig ist. Relevant ist § 30 / 2 Z. 4 des Mietrechtsgesetzes (MRG), aufgrund dessen der Mieter den Mietgegenstand nicht gegen eine unverhältnismäßige Gegenleistung weiterverwerten, dh. untervermieten darf. Der OGH zieht die Grenze, wenn der Untermieterlös den Hauptmietzins (inkl. Aufwendungen) um mehr als 100 Prozent übersteigt. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Gegenleistung kommt es auf den Vergleich zwischen den Aufwendungen und dem Erlös pro Tag (!) an. Im vorliegenden Fall lag der Untermieterlös mit 350 bis 425 Euro pro Tag um 190 bis 250 % über dem täglichen Aufwand.

 

Rechtlich aus dem Schneider wäre der Airbnb-Untervermieter nur bei einer Zustimmung des Vermieters. Auch Wohnungseigentümer können nicht uneingeschränkt ihre Wohnung auf internationalen Buchungsplattformen anbieten, vor allem dann, wenn die Wohnung im Wohnungseigentumsvertrag ausdrücklich Wohnzwecken gewidmet ist. Bei einer Umwidmung zu touristischen Zwecken müssen einstimmig alle Wohnungseigentümer zustimmen. Ein Antrag an das Außerstreitgericht bezüglich ersatzweiser Zustimmung ist allerdings möglich.

 

Rechtliche Spielräume für den Wohnungseigentümer ergeben sich insofern, als einmalige kurzfristige Vermietungen oder längerfristige Vermietungen (zum Beispiel während eines Ortswechsels) zulässig sind.

 

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Abschaffung der Notstandshilfe: Sozialabbau betrifft zu 76 Prozent Österreicher!

Sozialabbau und Ausländerfeindlichkeit, das zeichnet die schwarz-blaue Bundesregierung aus. Gleichzeitig versucht man der naiven Bevölkerung durch leere Phrasen und PR-Tricks weiszumachen, dass die sozialen Kürzungen nur die Ausländer und Flüchtlinge treffen. In nahezu allen Fallkonstellationen sprechen die Fakten eine andere Sprache. Ein Beispiel: Die Notstandshilfe.

 

Die Notstandshilfe ist eine Leistung, die aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Sie wird dann gewährt, wenn der Arbeitslosengeldbezug erschöpft ist und der Arbeitslose sich in einer Notlage befindet. Eine Notlage liegt dann vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.

 

Blättert man im Regierungsprogramm der asozialen Kurz-Strache-Koalition, dann soll in den nächsten Monaten die Notstandshilfe abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Langzeitarbeitslosen einen Anspruch auf Mindestsicherung haben. Dieser setzt allerdings u.a. voraus, dass sie ihre gesamten Ersparnisse bis auf 4.188,79 Euro (2016) aufbrauchen müssen. Haben die Langzeitarbeitslosen eine Eigentumswohnung, dann hat das Sozialamt nach 6 Monaten Bezug das Recht, sich im Grundbuch eintragen zu lassen. Bei einer Erbschaft müssen die Erben, also im Regel die Kinder, die "Mindestsicherungsschulden" zurückzahlen, ansonsten muss die Wohnung verkauft werden. 

 

Eine drastische Verschlechterung der rechtlichen und finanziellen Situation für arme Bürger in Österreich, die großteils schuldlose in derartige Schwierigkeiten geraten sind. Die Regierung versucht stetig mit xenophoben Phrasen wie "Wir sind nicht das Sozialamt Europas" darauf hinzuweisen, dass ohnehin nur mehr bei Ausländern rigide Maßnahmen getroffen werden.

 

Blickt man auf die aktuellen Statistika der Notstandshilfe, dann sieht man das genaue Gegenteil. 2017 gab es im Jahresdurchschnitt 157.483 Bezieher. Der Ausländeranteil betrug mit 37.415 knapp 24 Prozent. Drei Viertel der Notstandshilfe-Bezieher sind also Österreicher, die von der schwarz-blauen Bundesregierung brutal in die Mindestsicherungsfalle torpediert werden.

 

Hoffentlich merken es die Menschen nicht erst, wenn es zu spät ist. Diese Regierung muss gestoppt werden, solange Österreich nicht nur wie bereits jetzt imagemäßig, sondern auch sozial- und gesellschaftspolitisch von "rechtskonservativen" Kräften zerstört wird.

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Neues Arbeitszeitrecht: Kein Rechtsschutz mehr für "untergeordnete" Führungskräfte!

Am 1. September 2018 tritt eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes in Kraft, beschlossen von ÖVP, FPÖ und Neos. Die öffentlichen Diskussionen drehen sich vorwiegend um den 12-Stunden-Tag. Tatsächlich enthalten die neuen Paragraphen noch zahlreiche weitere Verschlechterungen für die Arbeitnehmer, darunter auch für die "dritte Führungsebene".

 

Das Arbeitszeitgesetz normiert im § 1/2 Ausnahmen vom Geltungsbereich, beispielsweise für "leitende Angestellte". Darunter versteht man Arbeitnehmer der 2. Führungsebene (direkt unter der Unternehmensführung), die wesentliche Teilbereiche eines Betriebes eigenverantwortlich leiten und auf den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens Einfluss nehmen. Diese verfügen zumeist über ein eigenes Budget, organisieren die Diensteinteilung der Mitarbeiter, erhalten ein überdurchschnittlich hohes Gehalt und bestimmen ihre Arbeitszeit weitgehend selbst.

 

Für diese leitenden Angestellten gelten aufgrund des geringeren Schutzbedürfnisses weder das Arbeitszeitgesetz noch das Arbeitsruhegesetz. Das heißt, dass für diese Arbeitnehmer keine Höchstarbeitsgrenzen und keine gesetzlichen Mindestruhezeiten existieren. Es bestehen auch keine gesetzlichen Vorschriften zur Überstundenzahlung. Die Arbeitszeit muss für diese Arbeitnehmer überhaupt nicht erfasst werden. 

 

Diese Ausnahmeregelung wird durch die neue Bundesregierung jetzt erweitert auf "Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist und deren gesamte Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der Tätigkeit a) nicht gemessen oder im voraus festgelegt wird, oder b) von diesen Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann."

 

Kurz gesagt: Eine Ansammlung unbestimmter Gesetzesbegriffe, die auf jeden Fall eine Folge nach sich zieht: Eine drastische Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte für die sogenannte "3. Führungsebene", für die ab 1. September die Schutzvorschriften des Arbeitszeitrechts nicht mehr gelten.

 

Darunter könnten laut Arbeitsrechtsexperten u.a. Filialleiter von Supermärkten, Teamleiter in Betrieben, Außendienstmitarbeiter, PR-Leute, Rechtsexperten in Unternehmen oder technisches Fachpersonal fallen. Werden diese unter die neue Ausnahmebestimmung subsumiert, dann haben sie nicht einmal mehr das – ohnehin fragwürdige – freiwillige Recht, Überstunden ab der 11. Stunde abzulehnen. 

 

Anwälte warnen - auch in Hinsicht auf eine restriktive EU-Richtlinie - vor zahlreichen Prozessen, bei denen aber in jedem Fall der Arbeitnehmer der Benachteiligte ist. Selbst wenn er den Rechtsstreit gewinnt, ist zumeist der Arbeitsplatz ade.

 

Der Großteil der Arbeitnehmer sollte also noch die letzten Sonnenstrahlen genießen. Ab September herrscht dank der schwarz-blauen Regierung ein härterer Ton in der Privatwirtschaft.

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"Liberte, Egalite, Mbappe" - Frankreich zum zweitenmal Fußball-Weltmeister. Ein Rückblick!

"Liberte, Egalite, Mbappe!" - Das sind die neuen Parolen der Franzosen nach dem triumphalen Gewinn der Fußballweltmeisterschaft 2018 in Moskau. Und tatsächlich steht der 19jährige Shooting Star, Sohn eines Kameruners und einer Algerierin, aufgewachsen in den Banlieus, als Symbol für eine multikulturelle Gesellschaft jenseits von nationalen Grenzen, die vorurteilsfrei nach gemeinsamen Zielen strebt. Der zweite Titel nach 1998 ist natürlich auch ein Triumph für den liberalen Präsidenten Macron, den es kaum auf den Sitzen der Ehrentribüne hielt, und Balsam für das französische Volk nach den tödlichen Terroranschlägen im Herzen von Paris.

 

In die Fußballgeschichte Frankreichs geht auch Didier Deschamps ein. 1998 beim ersten WM-Sieg Mannschaftskapitän, 20 Jahre später Erfolgstrainer, der es schaffte, aus einer schwer zähmbaren Truppe von Individualisten rund um Griezmann, Pogba & Co. ein kompaktes Team mit einer effektiven Defensivstrategie zu formen. Die Franzosen eliminierten im Achtelfinale Argentinien, im Viertelfinale Uruguay und dann im Semifinale durch ein Tor des Barcelona-Verteidigers Umtiti die "goldene Generation" der Belgier. Im Finale gegen Kroatien war ihnen in der ersten Hälfte auch das Glück hold. Dem Freistoß zum 1:0 (durch ein Eigentor von Mandzukic) ging eine Schwalbe von Griezmann voran. Nach dem Ausgleich von Perisic erzielte Antoine Griezmann durch einen nach einem Videobeweis verhängten Elfmeter den Führungstreffer. In den ersten Minuten der zweiten Hälfte machten aber die Offensivstars der Franzosen alles klar: 3:1 Pogba, 4:1 Mbappe, nach dem Finalspiel mit dem Young Player Award ausgezeichnet. Das 2:4 nach einem Fehler des ansonst souveränen Schlussmannes Lloris war nur noch Formsache. 

 

Die Kroaten brauchen aber über die Niederlage nicht unglücklich sein. Das 4-Millionen-Land erreichte 2018 erstmals ein Finale und - nach dem 3. Platz bei der WM 1998 - die beste Platzierung bei einem internationalen Fußball-Bewerb. Das Team des erst im Oktober 2017 aus der Arabischen Emirate verpflichteten Trainers Zlatko Dalic hatte es - trotz leichterer Auslosung - viel schwerer, ins Finale zu kommen. Elfmeterschießen gegen Dänemark und Russland, im Semifinale 2:1-Verlängerung gegen die Engländer. Scheinbar unermüdlich im Zenit des kroatischen Angriffsfußballs: Luka Modric. Der Real-Star wurde für seine Leistungen bei der WM zum besten Spieler des Turniers ("Golden Ball Winner") ausgezeichnet. Vor Eden Hazard (Belgien) und Antoine Griezmann. Die Kroaten dürfen stolz sein auf ihr Nationalteam, und das sind sie auch, wie dies erste Fan-Reaktionen aus "Little Zagreb" in Ottakring gezeigt haben.

 

 

"Football´s coming home", die Fußballerhymne der Briten, schaffte in der Finalwoche den Sprung auf Platz 1 der UK-Single-Charts. Das blieb den Kickern zwar verwehrt, die Erfolgskurve zeigt aber steil nach oben: Erstmals seit 1990 wieder in einem Semifinale, den "Elferfluch" gegen Kolumbien besiegt und die stetig positive Entwicklung eines neuen Teams rund um WM-Torschützenkönig Kane, Goalie Pickford und den stets im eleganten Gilet auftretenden Coach Southgate. Nach einer 2:0-Niederlage im Spiel um Platz 3 gegen Belgien belegten die Engländer Platz 4.

 

Frühes Aus für die Superstars des runden Leders. Cristiano Ronaldo, beim spannenden 3:3-Thriller gegen Spanien noch mit einem Triple Pack erfolgreich, musste bereits nach der 1:2-Achtelfinalniederlage gegen Uruguay seine Koffer packen. Auch ein Klubwechsel steht bevor: Nächste Saison kickt Ronaldo für eine Gage von 30 Millionen Euro netto bei Juventus Turin.

 

Lionel Messi bleibt zwar weiterhin bei Barcelona, den Traum vom Weltmeistertitel dürfte der nunmehr 31jährige  - im Gegensatz zu dem in den VIP-Logen exzessiv feiernden Diego Maradona - wohl begraben. Nach einer bereits mühsamen Vorrunde (mit einer Niederlage gegen Mexiko) verloren die Argentinier gegen die Franzosen im Achtelfinale mit 3:4.

 

Auch nur bis ins Viertelfinale schaffte es der teuerste Transfer der Fußballgeschichte, Neymar. Die Selecao musste sich dort gegen die Belgier mit 1:2 geschlagen geben. Neymar selbst wurde wegen seiner theatralischen Einlagen mit Spott aus dem Internet konfrontiert. Zu seiner Ehrenrettung: Er war mit 26 Fouls auch der meistgefoulte Kicker der Fußballweltmeisterschaft.

 

Insgesamt 3087 Pässe absolvierten die Spanier, somit klare Nr. 1 in dieser WM-Statistik. Genützt hat die Ballüberlegenheit der Furia Roja allerdings nichts. Die russischen Gastgeber besiegten bereits im Achtelfinale die Spanier im Elfmeterschießen, als neuer Trainer wurde während der WM der ehemalige Nationalspieler Luis Enrique bestellt. Vermutlich mit dem Ziel einer Neupositionierung des spanischen Stils.

 

Bereits nach der Gruppenphase war Endstation für den Titelverteidiger Deutschland. Gerade noch dem vorzeitigen Aus gegen Schweden entronnen. schmissen die Südkoreaner die Löw-Truppe aus dem Bewerb. Laut Statistik ist die WM 2018 die erste Weltmeisterschaft seit 1930, an dem weder Brasilien noch Deutschland im Semifinale stehen.

 

Riesenpech für das Team aus Senegal. Zwei gelbe Karten zuviel waren der Grund, warum die Afrikaner nach der Gruppenphase die Heimreise antreten mussten. Die ersten Opfer der neuen "Fair Play"-Regel.

 

Ebenfalls zum ersten Mal eingesetzt wurden sogenannte Videoassistenten, die bei 4 Spielsituationen (Tore, Strafstöße, Rote Karten und Verwechslungen) herangezogen werden können bzw. selbst per Funk die Möglichkeit zur Intervention haben. Die Evaluierung dieser "Video Assistent Referees" wird nicht einfach werden. Vor allem die Auswahl der überprüften Spielzüge wird von Experten kritisiert. Auswirkungen hatte die zu begrüßende Maßnahme jedenfalls auf die hohe Anzahl von Elfmetern, so auch im WM-Finale.

 

Und der Gastgeber? Der stieß unter der Fittiche des ehemaligen FC-Tirol-Tormannes Tschertschessow mit disziplinierter Verteidigungstaktik überraschend bis ins Viertelfinale vor. Im Elfmeterschießen mussten sich die Russen allerdings dem späteren Vizeweltmeister Kroatien geschlagen geben. 

 

Gesellschaftlich war rund um die Spielstätten eine Aufbruchsstimmung zu spüren. Friedliche Parties der Fußball-Fans auf den Straßen, Toleranz seitens der sonst rigiden Sicherheitsbehörden. Ob dieses freie Lebensgefühl allerdings anhalten wird, ist leider eher zu bezweifeln.

 

Das nächste Fußball-Großereignis findet in 2 Jahren statt, und zwar erstmals nicht in einem oder zwei Ländern,  sondern an 12 verschiedenen Spielorten in Europa. Teilnahmeberechtigt sind wie 2016 wieder 24 Nationalmannschaften, Halbfinale und Finale werden im Londoner Wembley-Stadion ausgetragen. Then Football´s truly coming home :-)

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Neuer Teilnehmerrekord: 200.000 bei der Wiener Regenbogenparade!

Ein Jahr vor dem großen "Euro Pride"-Event in Wien feierte die diesjährige 23. Regenbogenparade einen neuen Teilnehmerrekord. Insgesamt 200.000 Fans frequentierten die Strecke rund um die Wiener Ringstraße und zeigten ihre Sympathie für Toleranz und Gleichstellung aller Lebensformen.

 

Die Route wurde wie üblich "andersrum" in Angriff angenommen, angeführt von den mit regenbogenfarbenen Garnituren ausgestatteten Wiener Linien und den Guys on Bikes. Insgesamt 64 Starter nahmen an der "Party-Demonstration" teil, schrill dekoriert, mit lauter Techno-, Pop- und Schlagermusik aus den Boxen und mit schlagkräftigen Messages, die noch mehr Menschen für den eigentlichen Sinn der Veranstaltung begeistern sollen.

 

"Together and Proud" propagiert der bunt geschmückte PR-Truck der Euro Pride 2019, "Damit aus Spaß nicht Ernst wird" mahnt die Aids Hilfe Wien, afrikanische Teilnehmer kritisieren mit dem Slogan "No Pride in Deportation" die skandalöse Fremdenrechtspraxis bei homosexuellen Asylwerbern. Traditionell nicht fehlen dürfen auf der Regenbogenparade die Hosi Wien, der Club Kreativ, LMC Vienna, Libertine und natürlich Hermes Phettberg, dieses Jahr mit Regenbogenflagge in einem Oldtimer platziert.

 

Nichts geändert hat sich bei der politischen Unterstützung der Pride Week. Während die rechtskonservativen Parteien ÖVP und FPÖ mit kompletter Abwesenheit "glänzen" und im Simmeringer Amtshaus sogar die Hissung der Regenbogenfahne verhindert haben, zählen die SPÖ, die Grünen (mit langer Tanzschlange hinter dem Truck) und die Neos unter der Führung von Beate Meinl-Reisinger zu den Anhängern der Pink Community.

 

Dazu gehört auch das Getränkeunternehmen Almdudler, dessen Slogan "Dudel with Love, Respect & Condoms", gemeinsam mit den Pärchen, zu den Trademarks der diesjährigen Regenbogenparade gehörte. Deutlich ersichtlich war auch eine Verbreiterung der Botschaft in neue Gesellschaftsschichten: Diplomats for Equality, Pride Business, queer & hochschulen, Fußballfans gegen Homophobie oder auch die Callboys.  Die Solidarisierung gegen Intoleranz und sexuelle Diskriminierung ist allgemein im Steigen begriffen.

 

Wien gilt dabei als besonders liberales Pflaster. Die LGBT-Reiseplattform GayTravel.com zeichnete die Bundeshauptstadt 2017 als beste internationale Destination aus. Die Resonanz könnte 2019 durch die einmonatige Euro Pride noch weiter steigen. Kein Wunder, dass auch "Gay auf Reisen by Ruefa" diese Marketing-Chance bei der diesjährigen Parade nützte :-)

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OGH-Urteil: Je 20.000 Euro Schadenersatz für Kindesvertauschung im Krankenhaus.

Ein Ereignis, das eher an eine Hollywood-Verfilmung oder an einen Familien-Roman erinnert. Nach 20 Jahren stellte sich heraus, dass das als leibliche Tochter aufgewachsene Kind nicht mit dessen vermeintlichen Eltern blutsverwandt ist. Das Kind wurde im Krankenhaus per Kaiserschnitt entbunden, noch vor dem ersten Kontakt zu dem Ehepaar kam es zu einer Vertauschung. Bis heute konnten weder die näheren Umstände noch die biologischen Familienangehörigen des mittlerweile adoptierten Kindes ausgeforscht werden.

 

Die Familienmitglieder leiteten ein gerichtliches Verfahren auf Ersatz der Adoptionskosten und Schmerzensgeld von je 30.000 Euro ein. Grund: Die bei ihnen durch die Kindesvertauschung und die Nachricht hierüber verursachte erhebliche psychische, wenn auch nicht krankheitswertige Belastung.

 

Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze statt, das Berufungsgericht wies es ab. Der OGH gab der Revision teilweise Folge und sprach den Klägern in Entsprechung der zum Trauerschmerzengeld ergangenen Judikatur Schadenersatz von je 20.000 Euro zu.

 

Die Vertauschung ist als Verletzung der Krankenhausaufnahmeverträge zu beurteilen. Aufgrund der Persönlichkeitsrechte und der Schutzbedürftigkeit der Beteiligten sind bei der Organisation äußerst strenge Anforderungen zu erfüllen.

 

Die Kindesvertauschung ist - entgegen des zweitinstanzlichen Urteils - der Tötung oder schwersten Verletzung eines nahen Angehörigen vergleichbar und führt nachvollziehbar zu einer Trauerreaktion bei den Eltern bzw. zu einer Identitätskrise bei dem betroffenen Kind.

 

Quelle: OGH - 4 Ob 208/17f

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"Me Too"-Message überschallt Klang-Dissonanzen: Israel gewinnt 63. Songcontest in Lissabon!

 

Wer sind Doron Medalie und Stav Beger? Die Sieger des 63. Eurovision Songcontests in Lissabon. Denn prämiert werden beim jährlich stattfindenden Wettbewerb nicht die Interpreten, sondern die Komponisten und Texter. Dass natürlich die an Beth Ditto erinnernde Interpretin Netta und deren gesellschaftliche Message vorrangig für den Sieg verantwortlich waren, steht außer Frage.

 

"I´m not your Toy, you stupid Boy" sei eine Antwort auf die MeToo-Debatte um sexuelle Belästigung (nicht nur) in der Unterhaltungsbranche, so die Siegerin. Dagegen ist nichts einzuwenden, man hätte diese Botschaft aber auch in eine musikalisch erträglichere Form verpacken können.

 

So wie der französische Beitrag von Madame Monsieur. "Mercy" thematisiert das Schicksal eines Flüchtlingsmädchens, das auf dem Mittelmeer zur Welt gekommen ist. Melancholischer Elektro-Sound ohne die erdrückende Kitsch-Ästhetik des Sieger-Beitrages. Oder die San Remo-Sieger Ermal Meta und Fabrizio Moro, die mit ihrem Song "Non mi avete fatto niente" vor einer Spaltung der Gesellschaft durch Terrorismus und Rechtsextremismus warnen und die Menschen auffordern, sich von dieser Hassspiralen nicht anstecken zu lassen. Für Frankreich und Italien reichte es trotz erstklassiger Produktion aber nur für die Plätze 13 und 5. So ungerecht kann die ESC-Welt sein.

 

Jubeln können dagegen die Österreicher. Unser Vertreter Cesar Sampson, der mit der Soul-R&B-Ballade "Nobody but you" startete, erinnerte sowohl optisch als auch musikalisch an Craig David und belegte nach der Jury-Wertung Platz 1 vor Schweden und Israel. Sampson bekam siebenmal die Höchstpunkteanzahl von 12, darunter auch aus dem Mutterland des Pop, England.

 

Schlussendlich wurde er hinter Israel und Zypern (Latin-Pop von Eleni Foureira) sensationeller Dritter, nach den Siegen von Udo Jürgens (1966) und Conchita Wurst (2014) die drittbeste Platzierung eines Österreichers. Über seine Zukunft braucht sich Sampson auch keine Sorgen machen: In Kürze erscheint ein hochdotiertes (Universal)-Album des 34jährigen, auch eine Tournee ist geplant. Sampson auf der Spur seiner Tante ("Pepsi"), die Gründungsmitglied bei Wham war.

 

Apropos England: Der Auftritt der britischen Sängerin Surie wurde von einem politischen Aktivisten und Rapper gestört, der gegen die Kommerzialisierung der Medien protestierte. Auf eine Wiederholung des Auftritts verzichtete die Sängerin, sie landete auf Platz 24. 

 

Deutschland war nach mehreren ESC-Flauten mit dem 4. Platz mehr als zufrieden, die an Ed Sheeran angelehnte Ballade "You Let me Walk Alone", die Wuschelkopf Michael Schulte seinem verstorbenen Vater widmete, fand nicht unverdient viele Fans. Schwedens Disco-Popper Benjamin Ingrosso, Cousin von Swedish House Mitglied Sebastian, belegte zwar nur Platz 7, dürfte aber mit seinen lässigen Dance-Beats die weltweiten Charts erobern. Ähnliches gilt trotz eines nur 20. Platzes für die Australierin Jessica Mauboy.

 

Zu den Verlierern zählen dieses Jahr zwei Interpreten, die bereits ganz oben auf den Siegertreppen standen. Norwegens Winner von 2009, Alexander Rybak wurde trotz erneuter Geigenvirtuosen nur 15., Waylon, ein Teil der Common Linnets (die 2014 knapp gegen Conchita Wurst das Nachsehen hatten) landete mit einem Bon Jovi-esken Song nur auf Platz 18. Veranstalterland Portugal wurde wie einst Österreich nur Letzter, erhielt aber wenigstens (39) Punkte.

 

Für nächstes Jahr werden die schrill-schrägen Karten des Songcontests wieder neu gemischt. Siegerin Netta ist verantwortlich dafür, dass Israel, vermutlich Jerusalem, 2019 den Wettbewerb veranstaltet. Es war immerhin bereits der 4. Sieg Israels nach 1978, 1979 und 1998. Nach dem 98er-Triumph einer transsexuellen Sängerin (Dana International) bereits der zweite mit einer klaren, gesellschaftlichen Botschaft.

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Anti-Kriegs-Mahnmal "Zombie" - Ein Nachruf auf Dolores O´Riordan (Cranberries)

 

Es war im Jahr 1993. Die Cranberries waren gerade auf England-Tour, als ein grauenvoller Terroranschlag der IRA in Warrington zwei Kinder tötete. Die zart besaitete, streng gläubige Sängerin Dolores O´Riordan schrieb über diesen Vorfall einen Song mit Zeilen wie "When the Violence causes silence, we must be mistaken" oder dem hypnotischen Refrain "In your head, in your head, Zombie!" 

 

Ein radikaler Aufschrei gegen den Nordirlandkrieg, der seit dem (gescheiterten) Osteraufstand 1916 kein Ende findet und das Leben vieler Familien und Zivilisten zerstört hat, die mit dieser sinnlosen Fehde gar nichts zu tun haben. "Zombie" stürmt Ende 1994 - inmitten von Eurodance-/Technokapriolen und alternativer Grunge-Melancholie - weltweit die Charts und wird zu einem der größten und anspruchsvollsten Hits der 90er.  

 

Für die Cranberries bedeutete dies einerseits den Durchbruch, andererseits – ähnlich wie bei vielen anderen Bands und Künstlern –auch die bitteren Erkenntnis, dass man diesen Gipfel nur einmal erklimmen könne. Begonnen hat die Karriere der irischen Band Anfang der 90er, als O´Riordan bei der Limericker Männer-Formation einstieg und nach einigen Demo-Präsentationen mit dem romantisch-verträumten Track „Linger“ die Charts stürmte. 

 

Auch das erste Album mit dem kongenialen Titel „Everybody else is doing it, so why can´t we“, musikalisch eine Mixtur aus Indie-Pop und Irish-Folk, begeisterte sowohl westlich als auch östlich des Atlantiks und enthielt mit „Dreams“ einen weiteren Single-Hit. Der Erfolg des zweiten Albums „No need to argue“ mit dem progressiv arrangierten Superhit „Zombie“ war vorprogrammiert,die Live-Konzerte danach meist ausverkauft, auch wenn die weiteren Alben nicht mehr dieselbe Resonanz erzielten.

 

2003 löste sich die Band – nach 38 Millionen verkauften Platten – auf. Dolores O´Riordan wurde Mutter dreier Kinder, mit dem Vater Don Burton, dem ehemaligen Tour-Manager von Duran Duran, war sie bereits seit 1994 verheiratet. Die Solo-Produktionen waren eher mäßig erfolgreich, O´Riordan hatte allerdings die Ehre, mit Luciano Pavarotti „Ave Maria“ für den Film „Passion Christi“ zu produzieren. Die Reunion der Cranberries zeichnete sich bereits durch Live-Konzerte und Video-Teaser ab, das Comeback-Album „Roses“ mit der Single „Tomorrow“ erschien aber erst 2012. 2017 veröffentlichte die Band in Zusammenarbeit mit dem Irish Chamber Orchestra das Album „Something Else“, darin enthalten neu arrangierte alte und drei neue Songs. Innovative Wege beschritt Riordan 2016 gemeinsam mit dem Smiths-Bassisten Andy Rourke, „Science Agrees“ unter dem Pseudonym D.A.R.K. verharrte aber im Underground-Status, vielleicht auch gewollt. 

 

Vor einigen Tagen flog Dolores O´Riordan nach London, um neue Tracks aufzunehmen. Am 15. Jänner wurden die Medien informiert, dass sie mit 46 gestorben sei. Ohne nähere Details. Die Ehe mit Burton war geschieden, manche Zeitungen sprechen von manischer Depression, die Riordan schon längere Zeit belastet. 

 

Was genau vorgefallen ist, ist schwer zu ergründen und auch für Außenstehende nicht relevant. Ihr wichtigstes Vermächtnis „Zombie“ dagegen sollte weit in die Zukunft hinaus als  Mahnmal positioniert werden: gegen Krieg, gegen Gewalt, gegen Hetze, gegen Hass und auch gegen die eigenen Dämonen. Da verzeiht man dann auch den musikalischen Einsatz bei diversen Retro-Clubbings.

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Ius 2018 (4): Neue Vorschriften im Banken-, Steuer- und Datenschutzrecht!

Obwohl Österreich schon seit 1.1. 1995 Mitglied der Europäischen Union ist, wissen viele Bürger die Vorteile dieser Staatengemeinschaft noch immer nicht zu schätzen. So basieren viele konsumentenschutzfreundliche Gesetze auf Verordnungen bzw. Richtlinien der EU. So auch das neue Zahlungsdienstegesetz, das die Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen verbessert.

 

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit in Zusammenhang mit einem Missbrauch der Bankomatkarte oder des Online-Bankings wird von 150 Euro auf 50 Euro herabgesetzt. In bestimmten Fällen muss der Zahlungsdienstleister eine "starke Kundenauthentifizierung" verlangen, die aus mindestens zwei Kategorienelementen besteht.

 

Gemäß dem Verbraucherzahlungskontogesetz dürfen Bankomatgebühren nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Voraussetzungen dafür sind eine Einzelvereinbarung mit dem Kunden und das Vorhandensein eines Tarifs ohne gesonderte Bargeldbehebungsentgelte.

 

Gegen Ende des Jahres werden seitens der Europäischen Zentralbank keine weiteren 500 Euro-Scheine mehr ausgegeben. Ziel ist die bessere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Die im Umlauf befindlichen Scheine bleiben natürlich weiterhin gültig und sollen unbegrenzt umtauschbar sein.

 

Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft, deren nationale Umsetzung von Experten als mangelhaft kritisiert wird. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten installieren und bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften mit hohen Bußgeldern rechnen. 

 

Noch in der alten Legislaturperiode hat der Nationalrat eine (teilweise) Angleichung der Rechtsvorschriften von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Vereinheitlicht wurde u.a. die Entgeltfortzahlung im Krankenstand und bei sonstigen Dienstverhinderungen. Die Kündigungsfrist für teilzeitbeschäftigte Angestellte mit geringer Arbeitszeit beträgt ab 1. Jänner - statt 14 Tagen - nun 6 Wochen. Die generelle Angleichung der Kündigungsfristen erfolgt erst 2021.

 

Bestimmte Sonderausgaben wie Kirchenbeiträge und Spenden fließen ab 2018 automatisiert in die Arbeitnehmerveranlagung an. Grund: Religionsgemeinschaften und Spendenorganisationen sind verpflichtet, die bezahlten Beträge an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

 

Am 1. Mai sollte eigentlich das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft treten. Die neue Bundesregierung will dieses Gesetz - trotz 14.000 nikotinbedingter Todesfälle pro Jahr - kippen. Fast eine halbe Million Bürger unterstützt als Reaktion darauf bereits die "Don´t Smoke"-Kampagne für eine Beibehaltung des Gesetzes. Europa schüttelt nur mehr den Kopf über die Raucher-Oase Österreich. Man muss sich wirklich wundern, was in der Alpenrepublik alles möglich ist.

Ius 2018 (3): Bildungsreform in Kraft, aber ohne Entpolitisierung der Schulverwaltung!

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Ius 2018 (2): Neues Pauschalreise-Gesetz ab 1. Juli 2018!

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Ius 2018 (1): Neuigkeiten im Familien-, SV-, Pflege- und Sachwalterschaftsrecht!

Das neue Jahr bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, die noch von der "alten" rot-schwarzen Bundesregierung beschlossen wurden.

 

Die Familienbeihilfe wird um 1,9 Prozent erhöht. Sie beträgt ab 1.1. 2018 114 Euro, bei Kindern ab 3 Jahren 121,9 Euro, ab 10 Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,1 Euro. Erhöht werden auch der Geschwisterzuschlag und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder.

 

Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ist eines der Projekte der neuen Bundesregierung, deren finanzielle Auswirkungen aber überschätzt werden. Wichtiger ist die Harmonisierung der Leistungen, die teilwiese bereits in der alten Legislaturperiode konkretisiert wurde. In 18 von 23 Leistungsbereichen der neun Gebietskrankenkassen werden ab 1. Jänner einheitliche Zuschüsse und Selbstbehalte verrechnet, so beispielsweise bei Zahnspangen, Zahnersatz oder bei Krankentransporten. Teurer wird die Rezeptgebühr, sie steigt von 5,85 auf 6 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen (wie beim Bezug einer Ausgleichszulage) ist eine Befreiung weiterhin möglich.

 

Auch wenn die Finanzierung noch strittig und der Höhe nach schwer kalkulierbar ist, gehört der Pflegeregress mit 2018 der Geschichte an. Die Bundesländer dürfen nicht mehr auf das Vermögen und die Sparbücher von Pflegebedürftigen zurückgreifen, die in stationären Heimen aufgenommen wurden. Weiterhin zulässig ist der Zugriff auf 80 % der Pension und 90 % des Pflegegeldes. Bei behinderten Personen ist der Pflegeregress sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich ausgeschlossen.

 

Am 1. Juli tritt das neue Sachwalterrecht in Form des "Erwachsenenschutzgesetzes" in Kraft. Man unterscheidet dann zwischen vier Säulen für unterstützungsbedürftige volljährige Personen: Gerichtliche Erwachsenenvertretung (mit Beschränkung auf bestimmte Vertretungshandlungen, befristet zunächst auf 3 Jahre), gesetzliche Erwachsenenvertretung (durch nächste Angehörige), gewählte Erwachsenenvertretung und die Vorsorgevollmacht mit uneingeschränktem Wirkungsbereich. Derzeit stehen ca. 60000 Personen unter der alten Sachwalterschaft.