Egal, ob Bauwirtschaft, Tourismus oder Arbeitskräfteüberlassung, es ist seit vielen Jahren gängige Praxis der Unternehmen, Arbeitnehmer in Zeiten geringerer Auslastung auszusetzen und nach einer bestimmten Zeit je nach Auftragslage wiedereinzustellen. Eine Methode, bei der es nur einen Gewinner gibt: Den Unternehmer.
Rechtlich funktioniert dies meistens per Wiedereinstellungszusage bzw. -vereinbarung. Der Arbeitgeber beendet das Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich und verpflichtet sich, denselben Arbeitnehmer nach einer festgelegten Zeit wieder zu beschäftigen. Was bedeutet das für den Arbeitnehmer? Er ist ab der Aussetzung beim AMS vorgemerkt und kassiert in Form des Arbeitslosengeldes nur mehr 55 % seines bisherigen Nettoeinkommens. Das Arbeitsmarktservice "toleriert" bei Wiedereinstellungszusagen zumeist eine Frist von 2 Monate, bis eine Vermittlung an Dritte begonnen wird.
Der Unternehmer dagegen erspart sich durch das "Zwischenparken" der Arbeitnehmer Personalkosten und - durch die spätere Wiedereinstellung - natürlich auch Kosten für Neuaufnahmen (wie Personalsuch- und Einarbeitungskosten). Abgewälzt werden diese Kosten auf den Staat bzw. die Arbeitslosenversicherung.
Das Wifo hat in einer Studie errechnet, dass - ohne Berücksichtigung der vom AMS zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge - für den Staat unmittelbare Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 500 Millionen pro Euro Jahr entstehen. Prozentuell entsprach die "Layoff"-Arbeitslosigkeit 2017 einem Prozentpunkt der Arbeitslosenquote (von 8,5 %) bzw. 11,6 % der registrierten Gesamtarbeitslosigkeit. Betrachtet man nur die Wiedereinstellungen innerhalb von zwei Monaten, liegen die Mehrkosten für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe noch immer bei beträchtlichen 110 Millionen Euro.
Während die neoliberale, rechtskonservative Regierung alle Hebel in Bewegung setzt, um Leistungen für Arbeitslose, Notstandshilfebezieher und Mindestsicherungsbezieher zu kürzen, bleiben Unternehmer in jeglicher Hinsicht finanziell verschont. Im Gegenteil: Auf der ÖVP-FPÖ-Agenda stehen die Ermäßigung von Umsatzsteuersätzen, die Abschaffung der Grunderwerbsteuer bei speziellen Firmenkonstruktionen, eine geplante Reduktion der Körperschaftssteuer (die de facto nur Großkonzerne entlastet) oder hier die sanktionslose Duldung von teils missbräuchlichen Aussetzungen.
Eine Möglichkeit, die auf den Staat überwälzten Kosten stärker den Verursachern anzulasten, wäre beispielsweise di Einführung eines "Experience Rating" in der Arbeitslosenversicherung. Auch höhere Auflösungsabgaben sind denkbar. Nach der aktuellen Rechtslage ist neben dem Staat nur einer der Dumme: Der einfache Arbeitnehmer, der abgesehen von hohen Einkommensverlusten auch stets darauf achten muss, seine Arbeitslosengeldansprüche nicht zu verlieren...