Ö-Justizsystem: Staat ersetzt trotz Freispruchs (fast) keine Verteidigungskosten!

Lauschangriff, Videoüberwachung, 5 Monate persönliche Observation, eingeschleuste Spitzel, Telefon- und E-Mail-Überwachung. Gegen den VGT ("Verein gegen Tierfabriken")-Obmann Martin Balluch wurden nahezu alle polizeilichen Maßnahmen eingesetzt, die damals vorhanden waren (Anm.: Durch das 2018 von ÖVP und FPÖ beschlossene Überwachungspaket wurden diese noch exzessiv erweitert). Obendrein wurde er noch 105 Tage in Untersuchungshaft gesperrt und einem 14monatigen Prozess mit 98 Verhandlungstagen ausgesetzt.

 

Balluch und weitere 12 Tierschützer wurden von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angeklagt wegen "Bildung einer kriminellen Organisation" (§ 278a), bekannt auch als "Mafia-Paragraph. Alle Angeklagten wurden rechtskräftig freigesprochen, trotz erwiesener Unschuld blieben sie aber auf dem Großteil der Verteidigungskosten sitzen.

 

Rechtsgrundlage ist der § 393 StPO, der normiert, dass trotz Freispruchs den Angeklagten nur ein Pauschalbetrag der Verteidigungskosten zugesprochen wird. Dieser beträgt aktuell bei Verfahren vor dem Bezirksgericht 1000 Euro, vor dem Einzelrichter eines Landesgerichts 3000, vor dem Schöffengericht 5000 und vor dem Geschworenengericht 10.000 Euro.

 

Die Verteidigungskosten für Balluch betrugen ca. 600.000 Euro, ersetzt bekam er nach der damaligen Rechtslage 1200 Euro.  Bei einem Verfahren, das ohne seine Schuld eingeleitet wurde und das ihn jetzt in den Privatkonkurs getrieben hat. Der renommierte Tierschützer leitete zwar eine Schadenersatzklage gegen die Republik aus dem Titel der Amtshaftung ein, dieser wurde aber vom Oberlandesgericht Wien nicht stattgegeben. Auch die dort angefallenen Gerichtskosten von ca. 57.000 Euro wurden sofort binnen 14 Tagen eingefordert.

 

Nach einer außerordentlichen Revision wandte sich Balluch mit einer Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte allerdings in Form eines Einzelrichter-Urteils vorab fest, dass durch das rechtswidrige Zurückhalten der Spitzelberichte und der anderen Entlastungsbeweise keines der in der EMRK aufgezählten Rechte gebrochen worden ist.

 

Es handelt sich auf jeden Fall um eine untragbare Situation, dass Personen in Österreich unschuldig angeklagt werden und dann die finanziellen Folgen zu tragen haben. Eine Gesetzesänderung (die bei SPÖ, Grüne und Neos schon einmal Thema war) ist hier notwendig, die - ähnlich wie im Zivilprozess - den Freigesprochenen die Kosten der notwendigen Verteidigung vollständig ersetzen sollte.

 

Ansonsten kann man Balluch nur beipflichten, wenn er enttäuscht und zornig die Causa kommentiert: "Das ist die hässliche Fratze eines eiskalten Rechtsstaates, dessen Rechtssystem darauf ausgelegt ist, den Mächtigen zu helfen und unbequeme Kritiker loszuwerden."