Im Jahr 2018 erhielten die österreichischen Parteien mehr als 200 Millionen Euro Parteienförderung von Bund und Ländern. Spitzenreiter war die ÖVP mit 61,8 Millionen, dahinter SPÖ mit 55,7 und die FPÖ mit 47,8 Millionen Euro. Diese unfassbaren Beträge werden aufgrund einer kürzlich von ÖVP und FPÖ beschlossenen Novelle zum Parteiengesetz noch weiter ansteigen.
Bis dato wurden die Parteiensubventionen nur dann automatisch angehoben, wenn ein Inflationsschwellenwert von 5 % erreicht wurde. Ab (rückwirkend) Jänner 2019 werden - ähnlich wie in den meisten Bundesländern - die Förderungen für Parteien jährlich auf Basis des Verbraucherpreisindex valorisiert. Dies ist insofern eine Verhöhnung der Bürger, als ein Großteil der Transferleistungen in Österreich nicht automatisch an die Inflationsrate angepasst wird. Wie beispielsweise die Familienbeihilfe, die Studienbeihilfe oder das Pflegegeld. Politische Parteien zählen im Alpenland de facto also mehr als Familien, Kinder, Senioren und Pflegebedürftige.
Die jährliche Valorisierung (von aktuell ca. 2 %) betrifft laut dem schwarz-blauen Gesetzesbeschluss nicht nur die Parteienförderung, sondern auch die Wahlkampfkostenobergrenze, die Werte für meldepflichtige Parteispenden und die besondere Parteienförderung nach Europawahlen.
Und das, obwohl Österreich jetzt schon (nach Japan) die zweithöchste Parteienförderung weltweit und die höchste in Europa aufweist. Die absolute Obergrenze für die Parteienförderung liegt im fast zehnmal (!) größeren Deutschland nur knapp über der österreichischen. Die Fraktionsförderung im deutschen Bundestag betrug 2017 mit 88,1 Millionen Euro nur viermal so viel wie im österreichischen Parlament.
Nicht eingerechnet in die über 200 Millionen Euro Parteienförderung sind übrigens zusätzliche Förderungen auf Gemeindeebene, Fördergelder für Vorfeldorganisationen, parteinahe Vereine und die Fraktionsgelder der Kammern.
In einer vor allem verteilungspolitisch ungerechten Zeit, in der fast 1,5 Millionen Österreicher armuts- und ausgrenzungsgefährdet sind, wäre es also ein soziales Zeichen der Regierung gewesen, die Parteienförderung endlich radikal zu reduzieren. Neben flankierender Maßnahmen wie der verpflichtenden Prüfung der Parteifinanzen durch den Rechnungshof oder hoher Geldbußen bei Überschreitung der Wahlkampfkostengrenzen.
Vor letzterem Punkt werden sich ÖVP und FPÖ hüten, haben sie doch bei der Nationalratswahl 2017 die Grenze von 7 Millionen mit 13 bzw. 10,7 Millionen Euro weit überschritten. Man könnte dies auch als "Wettbewerbsverzerrung" bezeichnen...