Bonjour Summer Tristesse: Tanz-, Flirt- und Feierverbot in Bars und Clubs!

„Würdest du heute mit mir ausgehen? Ich würd' dich auch nach Haus bringen. Ich weiß, du musst früh aufstehen. Würdest du trotzdem mit mir ausgehen?“ Die deutsche Band AnnenMayKantereit liefert unabsichtlich und unbewusst den kongenialen Aufriss-Hit des Corona-Sommers 2020. Spontane Flirts in Lokalen und Clubs sind auch drei Monate nach Inkrafttreten der ersten Grundrechts- und Freiheitseinschränkungen nicht möglich. Wer bei seinem Traumpartner oder seiner Traumpartnerin landen will, muss dies vorher abchecken, direkt auf den öffentlichen Straßen und Parks, per SMS, WhatsApp, Messenger oder schüchternem Retro-Call.

 

Am 15. Juni ist die 5. Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung in Kraft getreten. Von einer Lockerung ist allerdings – abgesehen einiger Nuancen – keine Spur. Im Gegenteil: Das immer komplizierter werdende Konstrukt des Gesundheitsministers Anschobers, auf den Kurz schlussendlich (wie üblich) vermutlich die gesamte Schuld abladen wird (obwohl der türkise Bundeskanzler rigide Ausgangssperren über die in Österreich lebenden Bürger verhängen wolle und trotz gegenteiliger Fakten Ende März nach Erreichung des Peaks vor hunderttausenden Toten warnte), gilt bereits als eine in Paragraphen geformte Metapher für den finanziellen Untergang zahlreicher Veranstalter, Gastronomen, Nachtklubbesitzer und EPU´s, die aufgrund eines Berufsverbots um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten.

 

Zumindest die umstrittene Maskenpflicht wurde in vielen Bereichen beseitigt, obwohl man sie gerade in prall gefüllten Supermärkten und Einkaufszentren durchaus noch einige Wochen beibehalten hätte können. Sinnvoll wäre dies allerdings nur dann,wenn die „den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung“ (so der Verordnungsbegriff) richtig angewendet werden würde und weder vom Kinn baumelt noch unhygienisch in den Hosentaschen verstaut wird.

 

Als Generalklausel der scheinbar „neuen Normalität“ (bereits jetzt das PR-Unwort des Jahres) gilt jetzt, dass beim Betreten öffentlicher Orte gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden muss. In Massenbeförderungsmitteln (wie Zügen, Bussen, U-Bahn und Flugzeugen) muss allerdings weiter verpflichtend eine Schutzmaske verwendet werden. Ebenso in Taxis, bei Schülertransporten, in Reisebusse, Seilbahnen und in Ausflugsschiffe (mit Ausnahme des Freiluftbereiches). Bei Fahrgemeinschaften müssen die Insassen keine Schutzmaske mehr tragen, in jeder Sitzreihe dürfen allerdings nur zwei Personen sitzen.

 

Im Kundenbereich von Betriebsstätten müssen weder Personal noch Kunden ab 15. Juni eine Maske tragen. Ausnahmen bestehen für Apotheken, Pflegeheime, Krankenanstalten, Kuranstalten und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister nicht eingehalten werden kann (wie bei Friseuren, Masseuren oder Kosmetikern).

 

Abgeschafft wurde auch die Maskenpflicht in Museen, Ausstellungen und Bibliotheken. Hier ist ein Abstand von einem Meter gegenüber haushaltsfremden Personen einzuhalten. Dies gilt analog auch für die Hotellerie, bei der zusätzlich die „Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit“ vom Meterabstand ausgenommen ist. Für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gelten die Vorschriften des rigiden § 6 der Lockerungsverordnung.

 

So dürfen jetzt zwar Besuchergruppen ohne zahlenmäßige Begrenzung die Tische einnehmen, es herrschen aber weiterhin Sitzpflicht und ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gruppen. Die lässig-verruchte, testosterongeschwängerte Bar- und Beislatmosphäre ist ade. Singles oder Barflys, die gerne alleine ausgehen, neue Leute kennenlernen oder auch nur mit dem Barkeeper reden wollen, werden nicht nur psychologisch stigmatisiert, sondern zumeist in irgendein finsteres Eck auf kleinen Tischen mit Einzelsesseln platziert. Es gibt weiterhin keinen Schankbetrieb, man darf in den Nachtlokalen weder stehen noch mit anderen Gästen abseits der eigenen Clique auf Körpernähe kommunizieren. Auch der Kontakt mit den Kellnern dürfte sich in Grenzen halten, da diese weiterhin – im Gegensatz zu den Besuchern – Maske tragen müssen. Dies ist nicht nur wissenschaftlich unlogisch (siehe Handel), sondern auch gesundheitlich unzumutbar, vor allem im Hochsommer.

 

Die „Black Lives Matter“-Demonstrationen mit über 50.000 Teilnehmern vor rund zwei Wochen hatten de facto Null Einfluss auf die Infektionsraten, laut aktueller Forschungen basieren nur 5 % der Ansteckungen auf Kontakten im Freien. Trotzdem wurden jetzt auch für Versammlungen neue Paragraphen zusammengeflickt: Teilnehmer müssen verpflichtend eine Schutzmaske tragen, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

 

Viel düsterer sieht es – trotz nunmehr nur 417 Infizierten (Stichtag: 17. Juni) – für Veranstaltungen aus. Die 5. Novelle brachte – mit Ausnahme neuer Vorschriften für Fach- und Publikumsmessen (die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden und verpflichtend ein Covid-19-Präventionskonzept, Maskenpflicht inklusive für Aussteller und Besucher, vorlegen müssen) – kaum Erleichterungen für Veranstalter, Nachtgastronomen und Clubbetreiber. Einzig die Sperrstunde wurde von 23 auf 1 Uhr verlängert.

 

Was heißt das für die jungen und junggebliebenen Party People vor allem in Wien, die vielleicht noch immer von einem unbeschwerten, lebenslustigen Sommer träumen? Illegale Raves, Parties in der Natur, Trips ins liberalere, benachbarte Ausland oder nächtliche Treffen am Donaukanal werden noch mehr boomen. Dort, wo keine gesetzlichen Verbote, Gebote und Restriktionen existieren.

 

Die Bars, Kneipen und Clubs stehen nach jetzt bereits 3,5 Monaten ohne Umsatz am Rande des Abgrund. Steh-Konzerte unter 100 Personen dürfen nur mit dem berüchtigten Meterabstand besucht werden, in geschlossenen, überhitzten Räumen muss eine Maske getragen werden. Bei Events über 100 Personen ist Sitzpflicht vorgeschrieben, undenkbar für Pop-, Rock- und Dancegigs, die vom Groove und vom Movement der Besucher leben. In den derzeit vor Mitternacht geöffneten Beach-, House- und Technoclubs herrscht absolutes Tanzverbot. Verhältnismäßigkeit sieht anders aus. Bonjour Summer Tristesse 2020…

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COVID-19-LV, Fassung vom 16.06.2020.pdf
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