Gesetzliche Covid-19-Impfpflicht bald in Österreich?

„Die Impfungen sind sicher und in nächster Zukunft alternativenlos, wenn die aktuellen massiven Einschnitte ins persönliche Leben ein Ende finden sollen“, so Ursula Kunze und Herwig Kollaritsch von der Medizinischen Universität Wien. Laut einer Umfrage im Jänner 2021 wollen sich derzeit 51 Prozent der Österreicher impfen lassen, die Zahlen sind leicht steigend. Unabhängig davon, wie schnell Impfstoffe verfügbar sind und die geplante Impfstrategie umgesetzt werden kann, sind dies noch zu geringe Zahlen, um eine sogenannte Herdenimmunität zu bewirken. Es bieten sich allerdings verschiedenste Alternativen an.

 

In Österreich existiert – im Vergleich zu anderen Ländern – keine gesetzliche Impfpflicht. Für Impfungen gibt es lediglich Empfehlungen. Die Covid-19-Impfung wurde am 19. Dezember 2020 in die Verordnung über empfohlene Impfungen aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Bund für etwaige Schäden gemäß den Bestimmungen des Impfschadengesetzes haftet.

 

Deutschland hat im März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt (die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt wird): Kinder dürfen Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen (wie Kindergärten und Schulen) nur dann besuchen, wenn sie gegen Masern geimpft. Dies gilt ebenso für das Personal.

 

Eine Impfung stellt rechtlich einen Eingriff in die körperliche Integrität und das Recht auf Privatleben dar. Grundrechtliche Eingriffe können allerdings aus öffentlichen Interessen (wie eben dem Gesundheitsschutz) gerechtfertigt sein. Der EGMR (der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat eine Impfung eines ukrainischen Patienten gegen Diphterie im Jahre 1998 für zulässig erklärt, da diese notwendig gewesen sei, um die Verbreitung einer ansteckenden Krankheit einzudämmen.

 

Bestimmte Berufsgruppen können bereits jetzt zu Impfungen verpflichtet werden. So bestimmt § 17/3 Epidemiegesetz, dass für „Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder der Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen Schutzimpfungen angeordnet werden“. Für andere Berufsgruppen müssten erst gesetzliche Grundlagen beschlossen werden. 

 

Eine Alternative dazu sind dienst- bzw. arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die aber derzeit auf heiklen Füßen stehen. So liegen noch keine wissenschaftlichen Expertisen darüber vor, ob die Covid-19-Schutzimpfung nur dem Eigen- oder auch dem Fremdschutz dient. Nützt sie nur dem Geimpften, dann wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kaum eine Impfung vorschreiben können.

 

Experten raten derzeit davon ab, eine gesetzliche Impfpflicht einzuführen, da diese zu enormem Widerstand, Protesten und Demonstrationen in der Bevölkerung führen würde. Ca. ein Viertel der in Österreich lebenden Bürger sprechen sich derzeit strikt gegen eine Impfung aus. 

 

Sollte die Impfung allerdings eine Fremdansteckung verhindern, dann wäre eine gesetzliche Impfpflicht dann zu erwägen, wenn sich zuwenige Bürger freiwillig für eine Impfung entschieden haben, um Herdenimmunität zu erreichen. Laut dem Medizinrechtler Karl Stöger könnten bei Impfverweigerung Verwaltungsstrafen oder Einschnitte bei Sozialleistungen, (solange dadurch keine lebensnotwendigen Leistungen entzogen werden) verhängt werden.

 

Die Fakten sollten aber – seitens der Politik, der Juristen und der Soziologen - ehrlich auf den Tisch gelegt werden. Man kann nicht von einer freiwilligen Impfung sprechen und dann nicht-geimpfte Bürger von Gastronomiebesuchen, Hotelübernachtungen oder Konzertevents ausschließen. So wie es analog kürzlich von mehr als drei Viertel der Nationalratsabgeordneten in Form verpflichtender Eintrittstests beschlossen wurde.