Seit Ende Dezember 2020 sind Impfstoffe gegen Covid-19 verfügbar, in der EU wurden bis dato drei Vakzine zugelassen. Die nationale Impfbereitschaft variiert je nach Einstellung der Bevölkerung. Was allerdings alle Menschen eint, ist der immer größer werdende Widerstand gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen der Regierungen, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv einschränken. Insofern steigt die persönliche Nachfrage nach der Impfung, um sich nicht länger von autoritären Machtpolitikern schikanieren lassen zu müssen.
Auch wenn die Impfungen in der EU wegen Bestellung zu geringer Mengen und Lieferengpässen derzeit viel zu langsam vonstatten gehen, zeigen sich jetzt bereits Anzeichen einer künftigen Zweiklassengesellschaft zwischen Geimpften und Nichtgeimpften. In Österreich wird dieses gefährliche, gesellschaftliche Experiment bereits in der Realität erprobt, indem man Bürgern den Zutritt zu körpernahen Dienstleistungen (wie Friseuren, Masseuren und Kosmetikern) bzw. (voraussichtlich) künftig zu Gastronomie, Kultur oder Fußballmatches nur mehr dann gewährt, wenn sie einen negativen Covid-19-Test nachweisen. Im Gegensatz zu Deutschland existieren in Österreich keine Eilverfahren, sodass der Verfassungsgerichtshof erst in einigen Monaten über die Rechtmäßigkeit dieser Eintrittstests entscheiden kann.
Im österreichischen Recht herrscht Vertragsfreiheit, d.h. es kann jeder private Unternehmer selbst entscheiden, ob er mit einem potentiellen Kunden einen Vertrag abschließt oder nicht. Der Gastwirt oder der Club-Betreiber kann beispielsweise in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Hausordnung festlegen, dass nur Geimpfte die Kneipe oder den Dancefloor betreten dürfen. Derzeit sind die meisten Betriebe aufgrund der Covid-19-Maßnahmen noch geschlossen. Bei einer Wiedereröffnung müssen die Barflys und Nightclubbers allerdings damit rechnen, dass sie ohne Impfnachweis (bzw. ohne PCR- oder Antigentests) die Lokale nicht betreten dürfen. Die lästige Maskenpflicht kann nur durch den Gesetzgeber bzw. den Gesundheitsminister, nicht aber durch die Betriebsinhaber aufgehoben werden, auch wenn nur Geimpfte zugelassen sind.
Die australische Fluglinie Qantas hat bereits kommuniziert, dass nur Geimpfte auf Langstreckenflügen transportiert werden dürfen. Dies fällt ebenfalls unter das Prinzip der Vertragsfreiheit. Fluglinien werden auch dann Impfverweigerer nicht an Bord nehmen, wenn das Zielland eine Einreise für Nichtgeimpfte verweigert. An einer einheitlichen Strategie auf EU-Ebene wird derzeit gearbeitet. Plausibel erscheint für den Sommer 2021 ein Nachweis der Covid-19-Impfung, eines PCR-Tests oder eines Schnelltests an den Flughäfen.
Der Ticketverkäufer CTS Eventim geht davon aus, dass die Teilnahme an Konzerten und Veranstaltungen künftig von einer Corona-Impfung abhängig gemacht wird. Die technischen Voraussetzungen seien bereits geschaffen und sollen dann zur Anwendung kommen, wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann. Die Letztentscheidung liegt aber beim Veranstalter selbst.
Die Grenzen der Diskriminierung sind bei Personen erreicht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Diesen Kunden den Einlass zu verweigern erscheint rechtlich unzulässig, der Nachweis von ärztlichen Attesten ist aber nicht nur in dieser Konstellation datenschutzrechtlich bedenklich.
Keine Unterschiede zwischen Geimpften und Nichtgeimpften dürfen bei öffentlichen Verkehrsunternehmen (wie den Wiener Linien oder der ÖBB) oder bei öffentlichen Einrichtungen (wie Gerichten und Ämtern) getroffen werden. Bei Verkehrsbetrieben herrscht Kontrahierungszwang, sodass Nichtgeimpfte von der Beförderung nicht ausgeschlossen werden dürfen. Dies gilt ebenso für private Unternehmen, solange diese eine Quasi-Monopolstellung (wie das einzige Wirtshaus oder der einzige Nahversorger in einem Dorf) aufweisen und der Kunde nicht auf Konkurrenzbetriebe ausweichen kann. Aus sachlich gerechtfertigten Gründen kann aber auch dann das Unternehmen eine Dienstleistung verweigern. Bei einer etwaigen Interessenabwägung zwischen dem Unternehmer und den anderen Kunden bzw. dem Nichtgeimpften könnte ein wissenschaftlich nachgewiesener Fremdschutz den Ausschlag für eine Vertragsverweigerung mit dem Nichtgeimpften geben.
Juristisch spannend wird die künftige rechtliche Behandlung von Geimpften und Nichtgeimpften, und zwar vor allem dann, wenn durch Studien nachgewiesen wird, dass Geimpfte die Krankheit selbst nicht mehr übertragen können. Dies hat eigentlich zur Folge, dass damit die Legitimation für die grundrechtlichen Einschränkungen fällt. Maskenpflicht, Sicherheitsabstand, Quarantänepflicht als Kontaktperson, Eingangstests als Zutrittsvoraussetzung für diverse Veranstaltungen,… sollten damit der Vergangenheit angehören. Die Betonung liegt auf „sollte“, denn wie tatsächlich mit dieser heiklen rechtlichen Materie umgegangen wird, scheint noch unklar.
Eine Spaltung der Gesellschaft in den nächsten Monaten dürfte aber unausweichlich sein. Personen, die Eintrittstests ablehnen (weil viele dieser Antigen-Tests falsch positiv sind und jeden Konzertabend zum Lottospiel mit den Quarantänebehörden machen) werden de facto von Veranstaltungen ausgeschlossen. Geimpfte müssen sich vermutlich weiterhin den grundrechtseinschränkenden Covid-Maßnahmen unterwerfen, auch wenn sie in jedem Fall eine viel geringere Viruslast in sich tragen.
Spätestens dann, wenn für alle Bürger Impfstoffe verfügbar sind (was trotz aller widriger Umstände im Sommer 2021 eintreten könnte), werden die Dämme brechen: Events nur mehr mit Impfnachweis, Reisen nur mehr mit Impfzertifikat. Zynische Politiker werden dann noch immer von einer „freiwilligen Impfung“ sprechen. „Wer das nicht möchte, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen“, so die deutsche Bundeskanzlerin in der ARD vermeintlich kryptisch.
De facto haben also Bürger, die das gesellschaftliche, multikulturelle und soziale Leben genießen wollen, dann keine Wahl mehr. Impfung oder Zero Life! Eine bittere Zukunft für Verschwörungstheorien, denn diese werden gerade umgesetzt!