"In der 3G-Schickeria, da san ma daham": Geschlossene Gesellschaft Corona!

„Ja, in Schwabing, da gibt´s a Kneipn, de muaß ganz was bsonders sein. Da laßn´s solche Leit wie di und mi erst gar ned rein“. VIP-Zone, elitärer Kreis, geschlossene Gesellschaft. Die gibt es jetzt auch in Österreich, nennen wir sie mal „3 G“-Schickeria. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, darf ein Gasthaus nicht betreten. Und nicht nur das. Diese persona non grata wird de facto fast vom kompletten gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben ausgeschlossen, sie darf ohne Gesundheitszertifikat gerade noch einmal flanieren gehen, mit den überfüllten Öffis fahren, sich in öffentlichen Freiräumen sonnen (falls die Polizei keine rigorosen Platzverbote ausspricht) oder FFP2-maskiert die Konsumtempel füttern.

 

Grundlage dieser Verbote sind nicht diverse Hausrechtsvorschriften freier Unternehmer, sondern eine Verordnung des Gesundheitsministers, die nicht nur von der ÖVP und den Grünen, sondern (stillschweigend) auch von der SPÖ mitgetragen wird, und sich zynischerweise auch noch „Covid-19-Öffnungsverordnung“ nennt. 

 

Wer keinen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ (so der § 2 mit 7 Unterpunkten) im Gepäck hat, der muss draußenbleiben bzw. darf diverse abgegrenzte Räumlichkeiten auch im Freien nicht betreten. Dort, wo de facto auch bei hohen Inzidenzen keine Ansteckungsgefahr besteht (wie internationale Aerosolforscher bestätigten). 

 

Gastronomie

 

Will man sich beispielsweise in ein Wirtshaus setzen, dann muss man - ausgenommen im Freien - dort mit FFP2-Masken (die nur in Ö und Teilen Deutschlands verpflichtend sind) erscheinen. Nach einer Platzzuweisung durch den Kellner erfolgt zuerst die Kontrolle des 3G-Zertifikats und dann die Kontrolle des Identitätsnachweises (man könnte ja den Zettel einer anderen „immunen“ Personen am Trottoir gefunden haben). Nächster Schritt: Die bereits durch den VfGH und die Datenschutzbehörde als rechtswidrig erkannte Datenregistrierung, erst dann die Bestellung des Espressos oder des Spritzers. Gastronomen abseits der Bussi-Bussi-Gesellschafrt klagen angesichts dieser Prozeduren von Umsatzrückgängen bis 80 Prozent, diesen Hochsicherheitstrakt gibt es als USB-Deluxe auch nur in Österreich. Beim Euro-Public Viewing sind wir bereits Europameister, mit den größten Schikanen für die Gäste.

 

Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben

 

Doch dem nicht genug erstreckt sich dieser 3G-Wahnsinn über nahezu das gesamte Leben der in Österreich lebenden Menschen. Wer sich in einem öffentliches Freibad (wie dem Gänsehäufel) oder in einem kostenpflichtigen Badesee (wie dem Neufeldersee) vergnügen will, darf diese ohne 3G-Nachweis nicht betreten. Theater, Konzerte, Friseurbesuche, Fitness-Studios, Fußballspiele oder Clubbings (sofern sie überhaupt stattfinden dürfen) bleiben tabu für Menschen, die auf ihr Recht auf Anonymität bestehen. Denn es gibt auch genug Geimpfte, die derartige Kontrollmechanismen ablehnen. Bei einer Großveranstaltung in einer Konzerthalle oder im Rahmen eines Festivals (wie dem Frequency in St. Pölten) hat ein 3G-Nachweis als Sicherheitsinstrument durchaus Sinn und entspricht auch den aktuellen internationalen Standards, garantiert aber nicht bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. 

 

Keine gesetzliche Impfpflicht

 

Der tiefere Grund dieser 3G-Schikanen liegt sowieso auf der Hand. Die Kurz-Regierung will die Bürger mürbe machen und in die Impfstraßen treiben. Denn wer lässt sich jede zwei Tage testen, damit er in einer Bar einen Drink kippen, in einem Hotel einchecken oder seiner Lieblingsmannschaft beim Kicken zusehen darf? 

 

Es existiert aber in Österreich keine gesetzliche Covid-19-Impfpflicht. Für Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenpflege und der Krankenbehandlung beschäftigen, bzw. für Hebammen können gemäß § 17/3 Epidemiegesetz Schutzimpfungen angeordnet werden. Umgesetzt wurde dies allerdings nicht. Ein rechtlicher Impfzwang könnte laut der Meinung einiger Juristen bei einer bedingten Impfzulassung dann eingeführt werden, wenn auf anderem Weg keine Herdenimmunität erreicht werden kann. Weder in Österreich noch in Deutschland steht dies zur Debatte.

 

Die Bürger haben somit die freie Entscheidung, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Entscheidungsgrundlage können hier nur wissenschaftliche Fakten sein, die von Experten, Politikern, NGO´s und Influencern wahrheitsgemäß kommuniziert werden müssen. Diese sprechen keineswegs gegen eine Impfung. Im Gegenteil. So besitzen die neuartigen mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna eine Wirksamkeit von 95 bzw. 94 Prozent, gemessen 7 Tage nach der zweiten Dosis. Was bedeutet, dass bis zu 95 Prozent der Infektionen und damit auch schwere Krankheitsverläufe verhindert werden können. Die bereits vorliegenden Zahlen von Ländern mit hoher Impfrate (wie Israel und Großbritannien) belegen die Effektivität der Impfungen.

 

Ein absolutes No-Go ist es allerdings, impfskeptische Bürger ohne wissenschaftliche Evidenz vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen bzw. solange mit lästigen Covid-Tests zu schikanieren, bis sie einen Impftermin vereinbaren. Schülern und Studenten könnten diese Prozeduren im Herbst drohen, so frei nach dem Motto: Impfung, alle 2 Tage Tests oder Präsenz-Unterrichtsverbot. 

 

Das Recht auf Freizügigkeit, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Privatleben (Art 8 MRK), das die körperliche Unversehrtheit inkludiert, die Erwerbsfreiheit und der Gleichheitsgrundsatz sind verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte, die jedem Bürger zustehen und die nur als ultima ratio unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden dürfen. 

 

Nicht nur ein moralisches Armutszeugnis, sondern auch eine Verachtung des Rechtsstaats seitens der österreichischen Politik, wenn der „Gorilla an der Eingangstür“ erst vom Verfassungsgerichtshof abgezogen wird…