Fridays for Future are back on the Streets. Im Rahmen eines weltweiten Klimastreiks protestierten alleine in Wien mehr als 20.000 Demonstranten für Klimaschutz, eine Reduktion der Treibstoffgase, eine CO2-Steuer und im besonderen gegen den Bau der fast eine halbe Milliarden Euro teuren Stadtstraße Aspern und eines Lobautunnels.
Trotz der weltweiten Klimakrise sind die rechtlichen Möglichkeiten Einzelner, sich gegen die Klimazerstörung zur Wehr zu setzen, derzeit eher gering. Das Pariser Übereinkommen, das die einzelnen Staaten zur Einhaltung der internationalen Verträge verpflichtet, sieht keine gerichtliche Kontrollinstanz zur Überwachung der Klimaschutzziele vor. In einzelnen Ländern waren Klimaschutzklagen allerdings bereits erfolgreich. Die Umweltorganisation Urgenda beispielsweise klagte 2013 die niederländische Regierung auf eine Anhebung der nationalen Emissionsreduktionsziele (von 17 auf 25 %) und bekam in allen Instanzen Recht.
In Österreich klagt aktuell der an Multipler Sklerose erkrankte Mex die Republik auf eine Sicherstellung des Rechts auf Klimaschutz. Der 25jährige, der seinen Fall auch bei der Kundgebung der FFF-Demo am Praterstern schilderte, ist ab einer Temperatur von 25 Grad auf einen Rollstuhl angewiesen. Die per Crowdfunding eingebrachte Klage wird derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt.
Obwohl die Klimakrise sowohl das Recht auf Leben als auch das Recht auf Gesundheit unmittelbar tangiert, ist nach der derzeitigen Rechtslage eine grundrechtliche Geltendmachung beim Verfassungsgerichtshof nicht möglich. Ein Gutachten des Umweltrechtsexperten Daniel Ennöckl, das kürzlich im Parlament präsentiert wurde, legt allerdings Optionen nahe, die seitens der österreichischen Politik in Angriff genommen werden sollten. Eine individuelle Betroffenheit der Bürger sei insofern auch dadurch gegeben, als laut dem Studienautor bei einem Anstieg der Durchschnittstemperaturen zwischen 1,6 und 4,7 Grad bis ins Jahr 2100 „in Wien ähnliche klimatische Bedingungen herrschen könnten wie heute im senegalesischen Dakar“.
Ein Grundrecht auf Klimaschutz ist in drei Varianten denkbar. Der Staat könnte einerseits zu einer konkreten Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen, andererseits zur Klimaneutralität verpflichtet werden. Allgemeiner formuliert könnten auch angemessene Klimaschutzmaßnahmen normiert werden, die bei Nichteinhaltung durch die Bürger geltend gemacht werden können. Verankert werden könnte das Grundrecht auf Klimaschutz im BVG Nachhaltigkeit oder im Klimaschutzgesetz.
Es ist (mindestens) 5 Minuten vor 12. Die Bürger haben ein Recht auf einen adäquaten Lebensraum, auf den Schutz der Umwelt und eine gesunde Atmosphäre. Die Politik sollte daher rasch handeln und den Klimaschutz in den Verfassungsrang heben.