11 Goldbären weniger in der Packung von Haribo, die nur mehr 175 g (statt bisher 200 g) enthält. Nur mehr 11 statt 12 Würstchen in der Knabbernossi-Family-Pack oder die Packung Rama Original, die nur mehr 450 statt 500 Gramm wiegt. Das sind nur einige der vielen Beispiele für Shrinkflation, die in den letzten Wochen vom Verein für Konsumenteninformation, der Organisation „Foodwatch“ oder von der Arbeiterkammer publik gemacht worden sind.
„Shrinkflation“ – Ein Begriff, der sich aus dem englischen Wort Shrink (= schrumpfen) und dem Wirtschaftsvokabel Inflation zusammensetzt. Man versteht darunter eine Verkleinerung der Portionen bzw. der Füllmenge, um die Inflation zu verbergen. Oder mit anderen Worten: Man bezahlt für eine kleinere Menge denselben Preis oder manchmal sogar noch mehr als vor dem Ansteigen der Inflationsrate. Ein fast hinterlistiger Trick zu Lasten der Konsumenten, der - bei unterlassener Vorsicht – kräftig die Geldbörsen belasten kann.
Grundpreis
Tatsächlich feststellen kann man die Preissteigerungen nur durch einen Vergleich der Grundpreise, von denen viele Bürger vermutlich noch gar nicht gehört haben und die am Regal zwar verpflichtend, aber kaum sichtbar positioniert werden. Der Grundpreis sagt aus, wie viel ein Produkt bezogen auf eine bestimmte Menge (pro kg) oder ein bestimmtes Volumen (pro Liter) kostet. Die Anzahl der Kunden, die in den aktuellen stressigen und psychisch belasteten Zeiten die Grundpreise vergleichen, kann man vermutlich an einer Hand abzählen.
Irreführende Geschäftspraktiken
Laut der VKI-Expertin Teresa Bauer sind irreführende Geschäftspraktiken gemäß dem BG gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. Voraussetzung dafür ist aber eine Täuschung des Konsumenten durch derartige Methoden, ohne die er die Kaufentscheidung nicht getroffen hätte. Es handelt sich dabei aber laut Bauer immer um gerichtliche Einzelfallentscheidungen.
SPÖ-Entschließungsantrag im Nationalrat
Es besteht daher Handlungsbedarf auf anderen Ebenen. Die SPÖ hat – in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Arbeiterkammer – einen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und fordert eine deutliche Sichtbarkeit und Lesbarkeit des Grundpreises und eine gesetzliche Regelung in Bezug auf Mogelpackungen (inklusive einer Festsetzung des Verhältnisses von Füllmenge und Luftanteil wie in Deutschland).
Genauso wie bei werbestrategischen Aufklebern (wie beispielsweise „20 Prozent mehr Inhalt“) sollen die Erzeuger weiters verpflichtet werden, die Änderung der Füllmenge auf der Produktverpackung anzugeben. Ob diese für den Konsumenten begrüßenswerte Initiative tatsächlich im Parlament umgesetzt wird, steht in den Sternen. Bis dahin „Augen auf“ bei der Shopping-Tour im Supermarkt: Denn „Kauf ist Kauf“…