UN-Kinderrechts-Report: „Nachhilfebedarf“ für Österreich bei Bildung, Gesundheit und Armutsbekämpfung.

„Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen (Henry Matisse). 

 

Die Erwachsenen haben dementsprechend nicht nur die gesetzliche, sondern auch die aus tiefstem liebenden Herzen kommende Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass es den Kindern und Jugendlichen gutgeht und dass sie in allen Lebensbereichen bestmöglich aufwachsen. Diverse Rechte der Kinder sind umfassend geregelt in der UN-Kinderrechtskonvention, die von allen UN-Mitgliedstaaten außer den USA ratifiziert wurde. Österreich gehört zu den Erstunterzeichnerstaaten im Jahre 1990, bei der Umsetzung der Kinderrechte ist die Alpenrepublik in wichtigen Teilen aber säumig, wie der letzte Report des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im Jahr 2020 zeigt.

 

Dieser alle 5 Jahre erscheinende Bericht begrüßt zwar die Harmonisierung der Jugendschutzgesetze der Bundesländer, die Einrichtung des Kinderrechte-Boards oder das Gewaltschutzgesetz (mit den Betretungs- und Annäherungsverboten für Gefährder innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern), zeigt aber auch schonungslos die Defizite Österreichs in den Bereichen der Bildung, der Gesundheitsversorgung und der kaum vorhandenen Partizipation der Kinder an der Umsetzung der Ziele und Programme.

 

Kinder- und Jugendhilfe

 

2018 wurde die Kinder- und Jugendhilfe in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder übertragen. Der UN-Ausschuss befürchtet in diesem Zusammenhang eine uneinheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften. Trotz verschiedener Aktionspläne bestehe in Österreich keine umfassende Strategie zur Umsetzung der Kinderrechte, als Alternative wird ein ständiges Koordinationsgremium mit diesbezüglichen Kompetenzen und Ressourcen vorgeschlagen.

 

Ehemündigkeit

 

Der UN-Ausschuss fordert Österreich auf, die Ausnahmen für das Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren zu streichen. Nach aktueller Rechtslage können in Österreich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen (Reife, Volljährigkeit des Partners, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters) eine Ehe schließen.

 

Klimaschutz

 

Bei allen legislativen Verfahren sollen die Auswirkungen der Gesetze auf das Kindeswohl eingeschätzt werden. Im besonderen nennt der UN-Ausschuss die in Österreich im Vergleich zur Rest-EU eher schleißige Klimaschutzpolitik und ihre Folgen für die Gesundheit der Kinder. So ist der Sektor Verkehr für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich, in den letzten 20 Jahren hat dieser fünfmal so stark zugenommen wie im EU-Schnitt. 

 

Recht auf Gehör

 

Der UN-Ausschuss fordert die formelle rechtliche Verankerung der Meinung des Kindes, konkret ein Recht des Kindes auf Gehör in allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die verpflichtende Bestellung eines Kinderbeistandes bei Verfahrensstreitigkeiten zwischen den Eltern (wenn keine Einigung erzielt wurde und bei Gewalt gegen eine der Betreuungspersonen) und die Ausweitung des Systems der „kinderanwaltlichen Vertrauensperson“ auf alle Kinder in öffentlichen Einrichtungen (inkl. Wohnheime, Internate, psychiatrische Einrichtungen, Asylheime,…).

 

Cybermobbing und Grooming

 

Kinder müssen geschützt werden vor physischer und psychischer Gewalt. Insofern müssen Strategien und Kampagnen konzipiert werden, um den Missbrauch und die Vernachlässigung von Kindern zu bekämpfen. Bei Strafverfahren muss eine angemessene therapeutische Begleitung gewährleistet werden. Neue Formen der Internet-Kriminalität wie Cybermobbing und Grooming müssen adäquat verfolgt werden. Die dazugehörigen Straftatbestände wurden in Österreich bereits umgesetzt. Und das nicht ohne Grund. So wurden laut einer HBSC-Studie bereits 1/3 der befragten Schüler u.a. durch E-Mails, WhatsApp, Postings oder Anrufe belästigt.

 

Alternative Betreuung

 

Bezüglich Kindern, die nicht in einem familiären Umfeld aufwachsen können, fordert der UN-Ausschuss bundesweite Qualitätsstandards für alternative Betreuungsformen, die gleichzeitig auch für Kinder nichtösterreichischer Abstammung gelten. Vor allem die Diskriminierungen unbegleiteter, älterer Flüchtlingskinder bezüglich Unterstützung und Höhe der Tagessätze sind abzustellen. Für alle unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Flüchtlinge soll sofort nach der Ankunft ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden. 

 

Inklusives Bildungssystem

 

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (inkl. der Einrichtung inklusiver Modellregionen) wird seitens der UN goutiert. Nicht vorhanden sei aber ein umfassender Plan in allen Bundesländern, die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen und Spielplätzen sei weiterhin unzureichend. Dringend urgiert wird die Stärkung der inklusiven Bildung in Regelschulen und die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems mit qualifiziertem Lehrpersonal, angepassten Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien.

 

Kinderarmut

 

In Österreich, dem viertreichsten Staat der EU, sind derzeit 368.000 Kinder (23 %) armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Dies betrifft vor allem Kinder in Haushalten mit mehr als drei Kindern, in Ein-Eltern-Haushalten und in Migranten-Haushalten. Unter diesen Umständen kann man von Chancengleichheit nicht mehr sprechen, eines der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Experten fordern einen „bundesweit einheitlichen Mindestlebensstandard“, der durch die zuletzt dezimierte, unterschiedliche Sozialhilfe in den Ländern nicht erfüllt ist. Österreich sollte zusätzlich eine Kindergrundsicherung einführen, die sich an den aktuellen monatlichen Kinderkosten orientiert. 

 

Gesundheitsversorgung

 

Immense Kritik und Besorgnis äußert der UN-Ausschuss über die gesundheitliche Grundversorgung der Kinder, vor allem hinsichtlich der Behandlung von psychischen Erkrankungen (wie Angstzuständen, Depressionen oder Essstörungen). Das zeigen leider auch aktuelle Zahlen, die sich durch die Corona-Krise noch deutlich verschlechtert haben. Laut eines deutschen interministeriellen Berichtes sind noch immer 73 Prozent der Kinder psychisch belastet, in Österreich gaben bei einer Befragung der Med-Uni Wien und der Donau-Uni Krems 16 Prozent der Jugendlichen an, suizidale Gedanken zu haben. Und das gerade zu einem Zeitpunkt, als das Ausmaß der klinischen Infrastruktur schon fast an fahrlässiger Gesundheitsgefährdung grenzt. Gemäß einer Bedarfsplanung sollte es in Österreich 890 Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie geben, tatsächlich waren es 2020 349. Ähnlich schlechte Zahlen existieren bei Ambulatorien und Kassenordinationen.

 

Immer problematischer wird auch die Zwei-Klassen-Medizin bei den Kindern. Von den insgesamt 609 Kinder-Praxen haben laut Verein KIB children care nur rund 250 einen Kassenvertrag. Zahlreiche Kassenärzte gehen in den nächsten Jahren in Pension, in den ländlichen Regionen sind Kassenstellen unbesetzt, die immer höhere Anzahl von Wahlärzten können sich vor allem ärmere Haushalte kaum leisten. 

 

Bildung

 

Im Zenit des Berichts steht das österreichische Bildungssystem. Gefordert wird - unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status - ein gleichberechtigter Zugang aller Kinder zu einer unentgeltlichen und hochwertigen Grund- und Sekundarschulbildung. Die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn der Kinder soll hinausgezögert werden. Das sind Wunschvorstellungen, die nur durch eine Revolution innerhalb des heimischen Schulsystems durchgeführt werden könnten. Stichworte: Gesamtschule bis 14, Erweiterung der verschränkten ganztägigen Schulformen und ein Chancen-Index für Brennpunktschulen. In Hamburg werden die finanziellen Mittel nach dem sozialen Status der Schüler verteilt, in Österreich wurde jetzt wenigstens ein Pilot-Projekt unter dem Motto „100 Schulen – 1000 Chancen“ gestartet. Den Run auf die nicht billigen Privatschulen werden derartige Initiativen aber nicht verhindern. 

 

Nicht speziell erwähnt im UN-Bericht wurden die Kindergärten. Auch diese müssen strukturell und finanziell aufgewertet werden. Österreich verwendet 0,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Krippen, Kindergärten und Vorschule, Länder wie Schweden und Norwegen rund zwei Prozent. Die Probleme reichen von hohen Betreuungsschlüsseln, schlechten Arbeitsbedingungen, mangelnder Bezahlung (und damit zu wenig Personal) bis zu mangelhafter Infrastruktur. Man darf davon ausgehen, dass die Elementarpädagogik beim nächsten periodischen Bericht des UN-Ausschusses 2025 an prominenter Stelle aufscheint. Denn es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.