„Tax us. It is the right choice. It´s the only choice. Humanity ist more important than our money.“ Mit diesen klaren Worten hat das internationale Netzwerk „Millionaires for Humanity“ in einem Brief an verschiedene Regierungen um höhere Steuern für Milliardäre und Millionäre gebeten. Prominentestes Mitglied in Österreich: Marlene Engelhorn, eine Millionenerbin, die sich mittels zahlreicher Aktionen, Publikationen und öffentlicher Auftritte für Vermögens- und Erbschaftssteuern in der Alpenrepublik einsetzt. In einem Land, in dem das reichste ein Prozent der Bevölkerung rund 40 Prozent des Vermögens besitzt, während die ärmsten 50 Prozent gerade über einmal 2,5 Prozent verfügen.
Tatsächlich gab es in Österreich bereits beide Formen der Besteuerung. Die Vermögenssteuer, die jährlich rund 500 Millionen Euro einbrachte, wurde 1994 abgeschafft. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde 2007 mit Wirkung ab dem 1. August 2008 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Der Grund lag darin, dass die Bewertungsvorschriften für Grundstücke gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hatten. Der Steuersatz betrug in der Steuerklasse 1 (Ehegatten, Kinder) zwischen 2 und 15 %, in der höchsten Steuerklasse 5 (ferne Verwandte und Dritte) zwischen 14 und 60 Prozent. Eine neue Regelung wurde mangels Einigung der damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP nicht getroffen, stattdessen wurde u.a. das Grunderwerbsteuergesetz geändert, das ab 1. Jänner 2016 den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage heranzieht.
Die extrem ungleiche Vermögensverteilung sollte allerdings jetzt Motiv sein, eine Erbschaftsssteuer wiedereinzuführen, die einerseits zu einer steuerlichen Entlastung der Arbeitseinkommen als auch zur Finanzierung wichtiger Initiativen in Bildung, Pflege und Armutsgefährdung (v.a. von Kindern) verwendet werden soll. In 18 von 27 EU-Ländern (inkl. Deutschland, Frankreich und Italien) gibt es aktuell eine Erbschaftssteuer, ebenso in den USA, Japan oder der Schweiz. Im EU-weiten Vergleich betragen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer zwischen 0,2 % und 0,7 % des BIP, das wären nach den Berechnungen des Momentum Instituts in Österreich zwischen 850 Millionen und 3,3 Milliarden Euro jährlich.
Politische Überzeugungsarbeit muss allerdings seiten der Entscheidungsträger geleistet werden. Laut einer aktuellen Umfrage befürworten derzeit nur 48 Prozent die Einführung einer Erbschaftssteuer. Vor allem die Häuslbauer fürchten die Erbschaftssteuer wie der Teufel das Weihwasser, und das obwohl nur rund 2 Prozent der Erben von der Steuer betroffen sein werden. Abgesehen davon, dass 7 von 10 Personen überhaupt nichts erben, gehen alle einschlägigen Modelle von einem Freibetrag von mindestens 1 Million Euro aus, unter dem überhaupt keine Erbschaftsssteuer anfällt. Beträgt die Höhe der Erbschaft beispielsweise 1,2 Millionen Euro, dann wird nur der Wert über 1 Million Euro besteuert. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent wären das 50.000 Euro. Die SPÖ hat diesbezüglich ein progressives Steuertarif-Modell konzipiert: Ab fünf Millionen Euro soll der Steuersatz 30 Prozent, ab 10 Millionen Euro 35 Prozent betragen.
„Wieso ist es der Alleinerzieherin mit Teilzeitjob zumutbar, dass sie auf ihr geringes Einkommen mindestens 20 Prozent zahlt, und jemand wie ich bekommt ein Vermögen geschenkt? Einfach so. Null Prozent Steuern.“, so das Credo der Millionenerbin Marlene Engelhorn. Und auf die „Standard“-Frage: „Wie viel Geld möchten Sie besitzen?“ „Gerade so viel, dass ich meine Grundbedürfnisse gut abdecken kann und die eine oder andere Freude“. Wenn die Nationalratsabgeordneten genauso denken würden, dann sollte einer Erbschaftssteuer nichts mehr im Wege stehen. Bei einigen Fraktionen ist dies allerdings leider sehr zu bezweifeln…